Dachschräge und oberste Geschossdecke dämmen?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Dachschräge und oberste Geschossdecke dämmen?

Sehr geehrtes Forum,
Ist Zustand: Schrägdach zu unbeheizt muss erneuert werden.
Wenn ich nun das Dach erneuere sollte ich mich an die EnEVAbk. Vorgaben halten, wenn nicht kann ich ja noch auf die 40 % Regel zurückgreifen.
Aber nehmen wir mal an ich dämme auf U=0,30 weil ich ja eine Luftdichtheit in der Dachkonstruktion beibehalten möchte.
Der Dachraum wird aber nur als Abstellraum genutzt.
Ist es ratsam die OGAbk. Decke auch zu dämmen (Wirtschaftlichkeitsgebot)?
Vorab Danke für die Beantwortung
MfG
M. E
  1. Etwas verworren

    Was ist nun beheizt? Ich denke Sie werden hier erst verwendbare Antworten bekommen, wenn die Ausgangslage klarer ist.
  2. Der Dachraum ist unbeheizt ...

    Sehr geehrter Herr Schimweg,
    der Dachraum unter der Dachschräge wird nicht ausgebaut und bleibt unbeheizt.
    Meine Frage war: Wenn ich das Dach erneuere und dann praktisch auch die Dachschrägen dämme zum unbeheizten Dachboden, nach EnEVAbk. U=0,30.
    Ist es dann noch empfehlenswert das ich die oberste Geschossdecke die denn Dachraum zum beheizten Raum abgrenzt, dämme. Trotz das ich die Dachschrägen, sagen wir mal auf U=0,20 gebracht habe?
    In dem Fall wenn ich die Dachschräge dämme, bleibt der Dachraum trotzdem unbeheizt und die Systemgrenze würde ja auf der OGAbk. Decke verbleiben ob gedämmt oder nicht. Es sei den der Dachraum würde ausgebaut, was aber nicht der Fall sein wird ...
    Vorab Danke für die Beantwortung.
    MfG
    m. E
  3. Sie sind ja offensichtlich fachlich

    nicht ganz unbeleckt.
    1. Wenn das Dach (DA) gedämmt; Geschossdecke nicht, dann ist Dachgeschoss beheizt (Dach ist Systemgrenze). Auch wenn im DGAbk. keine Heizflächen sind.
    2. Wenn Geschossdecke (GD) gedämmt, dann ist DG unbeheizt. GD ist Systemgrenze.
    3. Wenn GD und DA gedämmt, dann ist DG beheizt, wenn sich dort Heizflächen befinden.
    4. Wenn 3. und keine Heizflächen, dann stellt sich die Frage, warum DA gedämmt wurde.
    5. Wenn 3. und Heizflächen, dann stellt sich die Frage, warum GD gedämmt wurde.
  4. Die DIN Normen ... :-)

    Sehr geehrter Herr Schimweg,
    ich bin mich gerade in diese Materie tiefer am reinarbeiten.
    Klingt logisch, wenn Dachschräge gedämmt, das dort die Systemgrenze ist.
    Ist ja mit den Treppenhäusern auch so anzunehmen.
    Wenn ich im Ist Zustand ein nicht ausgebautes Dachgeschoss habe und es auch nicht ausgebaut werden soll, ich aber das Dach erneuere, bietet sich ja an , dass ich die Dachschrägen dämme, nach EnEVAbk. mind. U=0,30 oder 40 % Regel.
    Wenn ich aber nachträglich dämme und habe den IST Zustand ohne Dachraum im A/V Verhältnis gerechnet, und nehme aber in der Sanierung an das die Systemgrenze nun die Dachschräge ist, so ändert dies doch das Verhältnis je nach Dach auch im A/V Verhältnis.
    Wie verfahre ich in der Praxis nun weiter?
    Danke vorab für die Beantwortung.
    MfG
    M.E.
  5. ME = Rheinländer?

    wegen "am reinarbeiten"
  6. der richtige Rheinländer würde

    "isch bin jrade misch rein-am-arbeiten" sagen
  7. M.E. ist ...

    Rheinländer.

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