KFW Sanierung im Bestand und weitere Fragen zur EnEV?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

KFW Sanierung im Bestand und weitere Fragen zur EnEV?

Hallo,
1. Wenn ich ein Haus im Bestand auf KFWAbk. 60 sanieren möchte, muss ich dann die U-Werte der zu sanierenden Bauteile auf den Wert der EnEVAbk. Neubauwerte bringen? Also Steildach z.B. statt 0,30 auf 0,18? Oder auf Saierungswerte?
2. Ich sehe öfters in Internet Seiten obere Geschossdecke zu unbeheizt Sanierung im Bestand 0,30, ich kenne aber nur den Wert 0,40? Druckfehler oder mein Fehler?
3. Wie kann ich das laut EnEV $ 13 Abs. 2 Satz 1 verstehen. Innerhalb 365 Tage oder innerhalb eines Jahre, als 04 / 05/ usw.?
Den Nachweis dazu können dann nur Bauvorlageberechtigte, also Architekten oder Ingenieure erbringen?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
M.E.
  • Name:
  • M.E.
  1. Ich denke, es muss ein kompletter EnEV-Nachweis gerechnet werden.

    Hallo,
    es denke, dass das kfw-Gebäudesanierungsprogramm als Fördermöglichkeit in Frage kommt. Dort gibt es mehrere Maßnahmenpakete. Das Gebäude muss den EnEVAbk.-Standard mindestens erreichen. Das kann man ja nur nachweisen, wenn man den Energieparnachweis rechnet. Das macht der je nach Landesbauordnung dazu berechtigte, bzw. muss der EnEV-Nachweis von einem Sachverständigen geprüft werden. Ob es eine darüber hinaus gehende Förderung für ein kfw60-Haus bei einer Sanierung gibt glaube ich eher nicht. Das betrifft eher Neubauten. Schauen Sie auf die kfw-Seiten, dort gibt es bei der Gebäudesanierung die Förderung von Einzelmaßnahmen und das CO2-Minderungsprogramm.
    Gruß
  2. Das heißt ja eh das man bei mehr als drei ...

    Herr Lott Danke für die Beantwortung.
    EnEVAbk. Nachweis würde ja bedeuten , dass dies ein Bauvorlageberechtigter machen müsste und nicht ein Energieberater der nicht Bauvorlageberechtigt ist , je nach Maßnahmepacket.
    Den die KFWAbk. schreibt ja gewisse Maßnahmepakete vor, die man wählen kann , und wenn ich nach EnEV § 13 mehr als drei Maßnahmen
    + Kesseltausch oder Brennstoffart Wechsel vornehme innerhalb eines Jahres, muss ich ja EnEV Nachweis führen. So könnte ich die KFW Bescheinigung nicht unterschreibenals nicht Bauvorlageberechtigter.
    MfG
    M.E.
  3. Je nach Bundesland

    Sie könnten aber den EnEVAbk.-Nachweis rechnen, verschiedene Varianten durchrechnen zu Vorplanung usw. und den endgültigen Nachweis einem Sachverständigen für Wärmeschutz zur Prüfung vorlegen. Den geprüften Nachweis kann man dann beim Bauamt und bei der kfw-Bank einreichen. Also ich bin auch Bauvorlageberechtigt, darf aber in NRW keinen ungeprüften EnEV-Nachweis einreichen. Ich habe einen Kollegen, der Sachverständiger ist, der die Prüfung nach Zeitaufwand durchführt. Sind in der Regel immer so 100 € + Steuer je Nachweis.
    Gruß

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN