LA mit WRG nur in eP berücksichtigt?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

LA mit WRG nur in eP berücksichtigt?

Hallo!
Ich arbeite mich gerade in die EnEVAbk. ein.
Verstehe ich das richtig und eine Lüftungsanlage mit WRG wird nur in der Anlagenaufwandszahl berücksichtigt und nicht bei den Lüftungswärmeverlusten Hv? Oder ist es zulässig, die WRG in die Luftwechselrate einzurechnen?
  • Name:
  • hannes_G
  1. DIN V 4701-10:2001-02

    Tja, was steht drin in den methodischen Hinweisen unter 4.1?
    Dezentral schreibt dazu:
    "Der energetische Gewinn einer Lüftungsanlage wird in dieser Norm berechnet und in der Anlagenaufwandszahl ep berücksichtigt. Diese Norm geht in ihrer Energiebilanz davon aus, dass der Wärmerückgewinn einer Lüftungsanlage nicht im Jahresheizwärmebedarf berücksichtigt ist, sondern als Beitrag der Anlagentechnik (d.h. in DINAbk. V 4108-6 ist hv = 0). "
    Wie sieht es denn im PHPP aus, wird hier die WRG im Heizwärmebedarf berücksichtigt?
    • Name:
    • hannes_G
  2. Zitat Handbuch PHVP2002 "Auf Gebäude mit einem bedeutenden ...

    Zitat Handbuch PHVP2002
    "Auf Gebäude mit einem bedeutenden Teil an Wärmerückgewinnung
    und mit derart niedrigem Heizwärmebedarf wie dem von Passivhäusern sind die
    Berechnungsverfahren nach den Normen nicht ausgelegt. Insbesondere ist es für einen korrekten
    Rechengang sehr hinderlich, dass der systematisch zu den Wärmeverlusten über die
    Hüllfläche gehörende passive Wärmerückgewinn aus Plattenwärmeübertragern jetzt in die
    Jahresaufwandszahlen des Wärmebereitstellungssystems hineingerechnet wird. Dadurch
    kann eine die wechselnde Ausnutzbarkeit freier Wärme berücksichtigende Bilanz für Passivhäuser
    nicht mehr aufgestellt werden. "
    Damit sind wohl alle Fragen beantwortet bis auf eine.
    Wie konnte ein solches Berechnungsverfahren Einzug in die EnEVAbk. finden?
    Kopfschüttel!
    • Name:
    • hannes_G
  3. ganz einfach ..

    die EnEVAbk. hat (im Gegensatz zum phpp) nicht den Zweck, reale Verbrauchswerte
    vorherzusagen, sondern theoretische grenzwerte und ein Berechnungsverfahren
    vorzugeben.
  4. Die Frage war rhetorisch. Die EnEV könnte sehr ...

    Die Frage war rhetorisch.
    Die EnEVAbk. könnte sehr wohl ein theoretisches Berechnungsmodell liefern, welches auch praktisch einen Nährwert bietet.
    Bspw. eine LA mit WRG in den Heizwärmebedarf mit einfließen zu lassen, wär wohl keine Schwierigkeit gewesen.
    Verstehen muss man das ganze nicht.
    • Name:
    • hannes_G
  5. Krampf war's zu Zeiten der WSVO

    die WRG beim Heizwärmebedarf zu berücksichtigen. Die LA mit WRG gehört eindeutig auf die Anlagenseite, nur so kann z.B. die Hilfsenergie vernünftig und klar strukturiert ermittelt werden.
    Du hast keine Ahnung, willst eigentlich gar keine Antworten, was willst Du dann?
  6. @ Her JDB Warum so aggressiv? "Du hast ...

    @ Her JDB
    Warum so aggressiv?
    "Du hast keine Ahnung, willst eigentlich gar keine Antworten, was willst Du dann? "
    Am Anfang stand eine Frage, auf die ich durchaus eine Antwort wollte. Die Antwort habe ich zwischenzeitl. selbst herausgefunden und hier dargestellt (für diejenigen, die vielleicht mal vor dem gleichen Problem stehen).
    Der Rest ist etwas wundern über die Sinnhaftigkeit der Methodik.
    • Name:
    • hannes_G

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