Energiepass
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Energiepass

Hallo,
mein Bauträger behauptet felsenfest, dass er keinen Energiepass schuldet (Übergabe des Hauses im Juli 2005). Ich habe aber schon mehrfach gelesen, dass dies Pflicht ist.
Gibt es denn einen Gesetzestext/Verordnung auf den ich verweisen kann, wo das zweifelsfrei drin steht?
Gruß, Ch. Schaller
  • Name:
  • Ch. Schaller
  1. Den Energiepass schuldet er auch nicht ...

    Den Energiepass schuldet er auch nicht eventuell einen "Energiebedarfsausweis" gem. § 13 EnEVAbk.?
  2. was ist denn der Unterschied zwischen einem Energiepass ...

    was ist denn der Unterschied zwischen einem Energiepass und einem Energiebedarfsausweis?
    • Name:
    • Ch . Schaller
  3. Guckst Du hier ...

  4. Und für noch mehr Hintergrundwissen zum Thema Energiepass folgende Basislager:

    (kommt frühestens 2007, sagt aber noch keiner richtig laut!)

    Für einen Einfamilienhaus-Neubau von heute gilt:
    Ein Energieeinsparnachweis nach EnEV muss geführt werden. (bundesweit gleich)
    Ein Energiebedarfsausweis fasst die Ergebnisse zusammen. (länderspezifisch!)

  5. http://www.epass-online.de

    Diese Informationsquelle will ich natürlich nicht unterschlagen ...
  6. grr


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