Wärmeschutzverordnung 95  -  abgeleitete Fläche
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Wärmeschutzverordnung 95  -  abgeleitete Fläche

Hallo,
ich weiß nicht, ob die Frage hierher oder zum Thema Heizung gehört, daher Stelle ich sie in beiden Foren.
Ich habe folgende Frage :
Nach der Wärmeschutzverordnung 95 kann bei Gebäuden, in denen die lichte Raumhöhe 2,60 nicht übersteigt, aus dem Bauwerksvolumen die Fläche abgeleitet werden.
Nun ist in unserem Einfamilienhaus (ohne Spitzbogen  -  OGAbk. geht bis unters Dach) zumindest das OG höher als 2,60 Meter. Wie Stelle ich also fest, ob in solchen Fällen die abgeleitete oder die tatsächliche Fläche berücksichtigt werden muss?
Danke für die Mühe!
  • Name:
  • Mario
  1. Warum

    willst du das wissen?
  2. Weil ...

    im Vertrag vereinbart wurde, dass das ein 1,5-Liter-Haus gem. Wärmeschutzverordnung 95 sein soll. Rechnet man mit der abgeleiteten Fläche, dann kommt aber was ganz anderes raus, als wenn die tatsächliche Fläche angesetzt wird. Es geht also um die Erfüllung des Vertragsinhaltes.
    Gruß
    • Name:
    • Mario
  3. Der genaue

    Vertragstext wäre interessant. Da nach WSV95 nur der Heizwärmebedarf (keine Endenergie) ausgewiesen wurde, ist schon rein formal der Bezug zum Verbrauch nicht gegeben. Da macht das Mehr an Nutzfläche den Kohl auch nicht mehr fett. Letztlich ist es sogar nur konsequent, da alle anderen Randbedingungen genauso grob auf Basis der WSV95 angenommen wurden.
    Es sei denn, im Vertrag stünde etwas von " ... das sind 1.5 Liter Öl pro m² Wohnfläche"
    Wegen der sehr eingeschränkten Berücksichtigungsmöglichkeit von LA+WRG bzw. WP in der WSV95, ist ein qh von 15 kWh/m²a aber nahezu unmöglich zu erreichen.
  4. Also ...

    Wir sind inzwischen bereits vor Gericht und da im Vertrag ein 1,5-Liter-Haus gem. Wärmeschutzverordnung 95 geschuldet ist, geht es jetzt darum, ob denn der Jahresheitwärmebedarf umgerechnet auf die m²-Zahl den vertraglich vereinbarten Wert (15 kWh/m²  -  nach Auffassung des Erstellers 17 kW/m², aber egal) übersteigt oder nicht.
    Natürlich ist die Berechnung ungenau und nicht zutreffend, aber letztlich müssen wir jetzt damit leben und arbeiten.
    Das Problem ist folgendes :
    Ermittelter Jahresheizwärmebedarf: 2500 kWh
    Leite ich die Fläche vom Volumen ab, ergibt sich folgendes :
    450 Kubikmeter * 0,32 = 144 m²
    ergibt (2500 kWh /144 m² =) 17,36 kWh/m² und Jahr
    Rechne ich mit den tatsächlichen Flächen ergibt sich
    mit einer tatsächlichen Wohnfläche von 115 m² ein Bedarf von (2500 kWh/115 m²=) 21,74 kWh/m² und Jahr.
    Natürlich macht das den Kohl nicht fett (zumindest für den Außenstehenden), aber hier geht es neben einer nicht genügend groß dimensionierten Heizung um den Minderungsanspruch und knapp 22 kWh/m² zu 15 kWh/m² sind dann mal eben fast 50 % Überschreitung des vereinbarten Wertes.
    Von daher ist die Frage, ist Aufgrund des OGAbk. mit Raumhöhen über 4 Meter nicht eben die tatsächliche Fläche des Hauses anzusetzen?
    Gruß
    • Name:
    • Mario
  5. Nicht in diesem Verfahren

    Da gibt es andere, z.B. LEG-Verfahren, da geht die sogenannte Energiebezugsfläche ein. Ich würde diesen Pfad nicht weitergehen, das bringt m.E. nix.
    Andere Ansätze:
    Die 2500 kWh/a anzweifeln.
    (Gute Chancen oder haben Sie ein "Fastpassivhaus"?)
    Die Heizleistung muss unabhängig vom WSNW separat bemessen werden. Wurde anscheinend nicht gemacht?
    Was haben Sie für eine Lüftungsanlage? Womit heizen Sie?
    (Ich vermute: Abluftwärmepumpe!?)
  6. Tja

    Um den Weg kommen wir nicht herum, weil der vor Gericht so eingeschlagen wurde. Es geht hier auch zunächst nicht um die tatsächlichen Verbräuche, sondern um das, was gebaut wurde.
    Die 2500 kWh stimmen mit Sicherheit auch nicht, aber unser Ziel ist es, zunächst die Berechnungen der Gegenseite auf offensichtliche Unrichtigkeiten zu prüfen. Daneben bezweifeln wir aber eben auch diese Angaben über den Jahresheizwärmebedarf.
    Wir haben ein Passivhaus, was nach neuester Lesart nach dem "Standard des Erstellers" gebaut wurde. ;-))
    Die Anlage ist eine Maico Aerex.
    Gruß
    • Name:
    • Mario
  7. Beliebtes Stellrad zu WS95-Zeiten

    war die Luftwechselrate und der Wirkungsgrad der Lüftungsanlage.
    Noch einmal zur eigentlichen Frage:
    AN=0.32*V beinhaltet normale Raumhöhe (2.60 m). Du hättest also grundsätzlich im Ansatz Recht. Da aber der ganze Nachweis Rückschlüsse auf den Verbrauch ausschließt und im Vertrag "Basis WSVO" vereinbart wurde, ist das Verlangen nach "echter Nutzfläche" zu Recht vergeblich und m.E. Rosinenpickerei. Du würdest ja auch nicht akzeptieren, wenn Dein AN Dir vorwirft, dass Du durch Deine gepflanzten Kirschbäume Verschattung erzeugst und somit die solaren Gewinne schmälerst.
  8. hmmm

    Da kann ich jetzt nicht folgen.
    Der AN beharrt auf WSVO95. Wenn die dann angesetzt werden soll, dann aber richtig und nicht, wie es dem AN beliebt. Die abgeleitete Fläche gilt eben nur für Häuser mit Räumen lichter Höhe <=2,60 Meter. Die WSVO95 gilt als Basis auch für Häuser mit höheren Räumen  -  nur muss ich da dann die tatsächliche Fläche ansetzen.
    Da es nicht um den Verbrauch geht (will der AN nicht, was ich sogar verstehe, denn den beinflusse ich ja), sondern darum, dass das Haus theoretisch einem "1,5-Liter-Standard" nach WSVO95 entspricht und dies aber selbst mit dem Zahlenmaterial des AN nicht hinhaut, sehe ich eigentlich für uns keine Probleme. Der AN schuldet ein 1,5-Liter-Haus nach WSVO95  -  und das bekommt er nicht mal rechnerisch hin.
    Gruß
    • Name:
    • Mario

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