Hallo Herr Tilgner
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Hallo Herr Tilgner

Hallo Herr Tilgner,
zu Ihrem Schreiben:
"EnEV § 9 Nachrüstpflichten 03.05.05
Wenn die Heizung "relativ neu" ist bleibt nur noch die oberste Geschossdecke zu dämmen (bis 12/2006), sodass ein U-Wert von <= 0,30 erreicht wird. Diese Forderung gilt aber nur für zugängliche, aber nbicht begehbare Decken. Wird der Dachboden als Lagerfläche benutzt, ist dieser also ganzflächig beplankt und keine oben offene Holzbalkenkonstruktion, so wird auf diese Forderung verzichtet. Fenster, Türen und Fassade müssen nicht gedämmt werden. Wenn Sie aber alles in einem Paket machen bietet die kfw Sonderkredite zum verringerten Zinssatz und gewährt ggf. auch noch 15 % Teilschulderlass. Wie gesagt müssen tun Sie aber nichts bei Fenster und Außenwand. Gruß aus Berlin"
Wann ist man den Verpflichtet eine Dämmung anzubringen? Ist man dass überhaupt z.B. bei einem alten Heizkessel?
Danke.
  • Name:
  • Sebastian Felk
  1. Kleine Korrektur Ihrer Frage:

    Ihre Frage sollte heißen: Bis wann? Die Antwort bis Ende 2006. Wenn Sie aber meinten in welchem Fall, so habe ich das alles schon geschrieben: Jede zugängliche, aber nicht begehbare oberste Geschossdecke muss gedämmt werden, sodass sie einen U-Wert <= 0,30 erreicht.
    Mit dem Alter des Heizkesels hat das gar nichts zu tun.
    Nachrüstpflichen zur Heizungsanlage sind gesondert geregelt (ebenfalls in § 9 der EnEVAbk.).

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