Energiepass ab 2006 bei gebrauchten Immobilien
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Energiepass ab 2006 bei gebrauchten Immobilien

Hallo Forum,
gibt es heute bereits rechtsverbindliche Standards bzw. Grundlagen für den ab nächsten Jahr auch für " Gebrauchte " verordneten Energiepass?

1) Wie sieht er aus?

2) Wer stellt ihn aus?

3) Was sagt er aus?

4) Was kostet er?

5) Wird er vom Verkäufer rechtsverbindlich verlangt?
Ich kann durchaus noch weiter nummerieren, aber ich denke Ihr könnt ahnen, was ich in Erfahrung bringen möchte.
Grüße aus der Heide
Frank

  1. Zum Einlesen

    Was gewollt und geplant ist:

    Um die Umsetzung wird noch viel gekämpft und gerungen. Viele schlaue Scharlatane (hier im Sinne von Angstmacher) sind unterwegs!

  2. Hab's noch nicht gelesen, aber

    Danke für den Link
    Johannes
    Wenn wir dieser Tage einen Maklervertrag schließen wird dieser Punkt evtl. schon wichtig werden.
    Da wir alle Objekte z.B. neu zeichnen lassen und Wfl neu berechnet wird ist es klar, das auch der neue Energiepass ein Pflichtbegleitschein werden wird.
    Gibt es denn rechtsverbindliche Auskünfte zum Pass?
    Grüße Frank
  3. Leider ist immer noch nicht klar,

    wie der Energiepass für Altbauten aussehen wird. Die notwendige Änderung des Energieeinspargesetzes ist noch nicht erfolgt. Die Bundesregierung hat am 11.2005 lediglich einen "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energieeinspargesetzes" vorgelegt. Wenn das EEG geändert ist, folgt eine Verordnung, die die Einzelheiten des Energiepasses festlegen wird. Auf den Text dieser Verordnung sind alle gespannt wie ein Flitzebogen. Sicher ist bis zum 31.12.05 ist die Verordnung da.
  4. Dena-Energiepass ...

    Ich habe  -  im Rahmen einer Fördermaßnahme  -  für ein Baivorhaben einen DENA-Energiepass in den Akten. Die Stadtwerke Hannover haben den im Rahmen Ihrer Förderprogramme mit getestet.
    Wenn den ein Hauskäufer (der ja noch ein hohes Interesse an der zu erwerbenden Substanz hat) oder gar ein Mieter vorgelegt bekommt, ohne Grundkenntnisse in Bauphysik, kann der sich genauso gut auch die Statik des Hauses ansehen, um zu schauen, ob das Haus nicht einstürzt.
    Viel Papier mit noch mehr Fachtermini. Auf der ersten Seite ein Balkendiagramm, auf dem ein (immaginärer) Wert auf einer Skala angegeben ist. Selbst die Bewertung dieser Skala erfordert ein Grundwissen in Energieverschwendung.
    Leider eben keine simple Einteilung wie bei den Hausgeräten in A, B, ...
    Ich halte das für einen Haufen Bürokratie, der 5 % der Angesprochenen was bringt. Und die konnten meist auch vorher schon Einschätzungen abgeben.
  5. nichts klar

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Klar ist nur, dass nichts klar ist. Für mich sieht es so aus, als ob die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (dort kommt die Forderung Energiepass her) durch Normen und Verordnungen gewaltig hinter dem Zeitplan ist. Parallel dazu versucht die dena GmbH, ihr buntes 10-seitiges Energiepassmonster durchzudrücken und vollendete Tatsachen zu schaffen. Gegenwind gibt es in Form der Wohnungswirtschaft (GdW), unterstützt von der Opposition. Ein paar Infos habe ich auf
  6. Anrecht auf Energiepass?

    Danke für die tollen Links und Infos.
    Das ist ja wirklich ein schönes Schlamassel. Ich sehe schon die Käufer mit erhobenem Zeigefinger drohen. " Wo ist der Energiepass, ich denk sie arbeiten für ein öffentlich rechtliches Unternehmen, das ist doch wohl nicht zu viel verlangt, typisch das die Sparkassenmakler das jetzt nicht haben ... "
    Während ich den Verkäufern dann mit weiteren Kosten kommen muss und sein Haus als 70er Jahre Energieschleuder vielleicht auch noch deklassiere.

    Wir sind der größte Makler in Lüneburg und uns werden als Ableger einer Sparkasse Fehler eben nicht so einfach verziehen, als Wald-und-Wiesen-"Maklern", die auch mal kurz den Zollstock unter die Schräge halten können und von Senkungsgebieten ebenfalls noch nie gehört haben.
    Wir sind z.Z. am Überlegen, den Energiepass mit in unsere Dienstleistung zu integrieren, um uns so noch mehr als seriöser Ansprechpartner für Verkäufer und Käufer zu empfehlen.
    Nur wäre es notwendig dann auch zu wissen, wie und was verlangt wird.
    Grüße Frank

  7. a wenig über die E-Pass-Entwicklung

    Derzeit werden Energiepässe für Bestandsgebäude in einem bisher nicht genormten Zustand auf Grundlage der Energiepässe für Neubauten erstellt.
    Zukünftig wird mit Überarbeitung der EnEVAbk. im Jahr 2006 die Umsetzung der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie in nationales Recht vollzogen werden. Zur Herstellung der Transparenz des Energiebedarfs von Gebäuden ist es dann Pflicht Erwerbern oder Mietern für alle gehandelten oder vermieteten Objekte einen Energiepass vorlegen zu können.
    Wie die Energiepässe zukünftig tatsächlich aussehen werden, ergibt sich spätestens mit der Überarbeitung / Neufassung der Energieeinsparverordnung.
    Lt. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen sind vorerst zwei Modelle für Energiepässe von Bestandsgebäuden vorgesehen.
    Der verbrauchsorientierte Energiepass:
    soll die tatsächlichen Energieverbräuche der vergangenen Jahre zusammenfassen. Diese im Rahmen der Heizkostenabrechnung gesammelten Energieverbräuche werden klimabereinigt und gemittelt. Der so erhaltene Wert wird den Energieverbräuchen typischer Vergleichsobjekte gegenübergestellt.
    Vorteil:
    Geringer Aufwand, geringe Kosten
    Nachteil:
    Keine Einsparpotentiale und Sanierungsmöglichkeiten ablesbar,
    nur für größere Gebäude geeignet, da sich dort das individuelle Nutzerverhalten mittelt
    langfristiger Leerstand verfälscht das Gesamtergebnis
    Diese einfache Art der Energiepasserstellung auf Basis der ohnehin gesammelten Verbrauchsdaten (Heizkostenabrechnung) soll im Interesse der Wohnungswirtschaft zumindest übergangsweise ab 2006 etwa 5  -  10 Jahre Gültigkeit besitzen.
    Sinnvoll ist diese Art Energiepässe für all jene Objekte, die in dieser Zeit nicht saniert werden sollen, die also den Energiepass ausschließlich für den Nachweis gegenüber Käufern oder Mietern benötigen.
    Der bedarfsorientierte Energiepass:
    Für alle Objekte, die energetisch ertüchtigt werden sollen, empfiehlt sich diese aufwendigere Form der Energiepasserstellung auf Basis eines EnEV-Nachweises. Nach Erfassung und Berechnung des Bestandes bzw. der sanierten Objektes lassen sich die einzelnen Bedarfsgrößen (Verlustgrößen) ablesen und weitere Einsparpotentiale ableiten.
    Derartige Nachweise sind erforderlich für den Beleg der Energieeinsparung und haben als Endergebnis gleichfalls einen Enerigiepass, der das Objekt auf einer Skala mit Vergleichsstandards einordnet.
    Zusagen aus dem Ministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen versichern, dass solche bisher erstellte Energiepässe auch nach der Überarbeitung der EnEV 2006 mit Bestandsbauten weiterhin Gültigkeit haben werden.
    Die bedarfsbasierten Energiepässe sind z.B. für typischge Altbauten mit dezentralen Heizungssystemen die Standard-Variante für den E-Pass. Die sparsame Variante der verbrauchsbasierten E-Pässe kann nur bei zentral beheizten Objekten mit langzeitiger Heizkostenabrechnung angewendet werden.

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