Luftwechselrate = 1,4 statt 1,0 wie vereinbart. Konsequenz?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Luftwechselrate = 1,4 statt 1,0 wie vereinbart. Konsequenz?

Habe vertraglich die Erreichung einer LWR von 1,0 mit dem Bauträger vereinbart. Nach 4 BDT Messungen und entsprechenden Nachbesserungen kommen wir weiterhin nur auf 1,4. Weitere Ursachensuche wäre wohl unangemessen aufwendig und ich glaube, mit 1,4 kann ich auch leben. Aber wenn ich schon auf Nachbesserung verzichte  -  wie ist der "Schaden" zu beziffern, der durch die 0,4 LWR Differenz entsteht? Wie hoch z.B. ist der zusätzliche Lüftungswärmeverlust anzusetzen? Hat jemand eine Idee (nur Größenordnung)? Der Bauträger will mir 1500,- € nachlassen. Innenvolumen V ist 745 m³. Danke.
  1. Berechnung ist möglich ...

    Berechnung ist möglich mit dem Luftdicht-Energierechner.
  2. Die Größenordnung stimmt

    1500,- €

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