Volumenberechnung
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Volumenberechnung

Hallo zusammen,
ich sitze gerade vor einem Blower-Door-Testergebnis, meinem Bauantrag und dem EnEVAbk.-Nachweis.
  • Gemäß Blowerdoor habe ich 870 m³ belüftetes Volumen
  • Gemäß EnEV habe ich 947 m³ Gebäudevolumen
  • Gemäß EnEV habe ich 758 m³ Luftvolumen (0.8*GV)
  • Gemäß Bauantrag habe ich 997 m³ umbauten Raum

Stimmt folgende Rechnung:
Umbauter Raum  -  Außenwände  -  Dach = Gebäudevolumen
Gebäudevolumen  -  Decken und Innenwände = Luftvolumen
belüftetes Volumen =?
Nähme man den Wert der EnEV, dann würde das Haus beim Blower-Door-Test durchrasseln, so schafft es ihn gerade noch.
Ich weiß schon, dass die Werte, die man für die Berechnungen einsetzen darf nur bedingt realitätstauglich sind, aber warum nimmt man dann nicht wenigstens immer die gleichen?
Gruß
Markus

  1. warum man nicht immer die gleichen nimmt:

    Weil die Normen nicht immer von den gleichen Leuten für den gleichen Zweck geschrieben werden. Jede dieser Zahlen hat ihre Berechtigung und berücksichtigt unterschiedliche Anforderungen. Die thermische Gebäudehülle (beheiztes Bauwerksvolumen) hat rechnerisch eine ganz andere Aufgabe als das Luftvolumen des Blower-Door-Test (BDT)s. Das beheizte Bauwerksvolumen wird umschlossen durch die Außenhülle der Dämmebenen der Außenbauteile. Wenn ich es richtig erinnere ist das BDT-Volumen das von der Luftdichtigkeitsschicht eingeschlossene Volumen. Der im Bauantrag angegebene umbaute Raum ist nach einer DINAbk. ermittelt und hat baurechtliche Belange zu berücksichtigen, also wieder andere Berechnungsgrundlagen. Das EnEVAbk.-Luftvolumen ist nur ein Näherungswert der sich aus dem GV ergibt. Sie wollen dabei von einem Energieberater wohl nicht erwearten, dass er sich knapp bezahlten EnEV-Nachweisen die Mühe machen soll, das Luftvolumen exakt auszurechnen?! Hierbei handelt es sich wie gesagt um einen vereinfachten Ansatz. ---- Sie sehen also, jede Zahl hat einen anderen Zweck und berücksichtigt andere Dinge jeweils unterschiedlich. Es ist wenig erfolgversprechend die Zahlen ineinander umrechnen zu wollen.
  2. Natürlich soll er nicht den exakten Wert ausrechnen

    da aber der einzige exakte Wert derjenige ist, der durch die äußere Gebäudegeometrie festgelegt ist, wundert es mich einfach, dass man für die geschätzten Werte nicht die gleiche Zahl nimmt, zumal die Zahlen für den EnEVAbk.-Nachweis und Blower-Door-Test von der gleichen Person stammen und  -  soweit ich das nachvollziehen kann  -  das gleiche Volumen bezeichnen.
    Wenn dann zusätzlich noch die Werte gerade so eingehalten werden, bin ich mir zumindest bei meiner Hausbaufirma nicht sicher, ob man die Werte nicht einfach in die "richtige" Richtung gedrückt hat.
    Davon abgesehen ist es wahrscheinlich in der Realität völlig egal, ob der Wert knapp unter oder knapp über dem Grenzwert liegt.
    Gruß
    Markus
  3. weil es inner Norm steht!

    In der EnEVAbk. steht nicht: Nimm das echte Luftvolumen! Dort steht beheiztes Bauwerksvolumen mal 0,8. Und beim Blower-Door-Test (BDT) ist es eben nicht die Außenhülle welche das Volumen bestimmt, sondern die Innenhülle (Lage der Plastiktüte ;-)). So ganz versteh ich Ihre Kritik nicht! Die verschiedenen Berechnungsverfahren habe alle ihre persönliche Berechtigung und berücksichtigen ihre jeweils wichtuigen Details. Die Verfahren sind allerdings nicht dafür konzipiert, dass sie einem Baulaien eingängig sind. Dieser Anspruch ist nicht maßgebend.
  4. isch 'aber keine Plastiktüte :-)

    Hallo,
    es sollte allerdings auch einem Baulaien möglich sein, das ganze nachzuvollziehen. Bei der EnEVAbk. geht es ja auch. Ich will es gar nicht selber rechnen. Außerdem weigere ich mich strikt anzuerkennen, dass für eine Volumenberechnung mehr als die 4 Grundrechenarten vonnöten sind :-)
    Bei der EnEV gibt es die klare Vorgabe: Das Luftvolumen ist gemäß Anhang 1 der EnEV entweder das berechnete Luftvolumen nach DINAbk. EN 832 oder das 0.8-fache des Gebäudevolumens.
    Gibt es denn sowas auch für den BDT?
    Markus
  5. Bin mir fast sicher

    dass es das dort gibt und die Festlegung ist dann wohl das Volumen, welches bei massiven Außenbauteilen durch deren Innenflächen eingeschlossen wird und bei Leichtbau (z.B. im Dach) durch die Luftdichtigkeitsschicht begrenzt wird. So habe ich es mir erklären lasesen und so steht es sicher in irgendeiner DINAbk.. Sorry  -  ich wollte nicht Ihre mathematischen Fähigkeiten in Frage stellen, sondern nur darauf hinweisen, dass die verschiedenen zugrundeliegenden Normen unterschiedliche Besonderheiten berücksichtigen, dass gilt z.B. auch bei der Berechnung des umbauten Raumes. Wenn man also mit all den zugehörigen DIN-Normen bewaffnet ist, schafft man den Rest ganz sicher mit den 4 Grundrechenarten. Es sind ja eben nur Volumenmodelle, bei denen zu prüfen ist: Was gehört rein ins Volumen und welche Bauteile werden rausgerechnet?!
  6. So habe ich das auch nicht aufgefasst

    bzgl. der unterstellten Rechenfähigkeiten :-)
    Es ist nur irgendwie so, dass bei diesem Thema anscheinend jeder etwas anderes zugrunde legt, das ganze dann mit ein, zwei Prisen Voodoo vermengt und am Ende eine Zahl rauskommt.
    Als Ingenieur ist man halt gewohnt, dass es bei so oft angewandten Vorschriften bereits breit zementierte Rechenwege gibt, die man zu Rate ziehen kann.
    Wenn ich gefragt wurde (mittlerweile nicht mehr, ich bin auf die dunkle Seite der Macht gewechselt :-), warum eine Kesselwand eine bestimmte Stärke hat, dann konnte ich dem Fragenden die verschiedenen Normen und Rechnungen zeigen, in denen das abgehandelt wird und wie es im nachgefragten Einzelfall aussieht.
    Ich weiß, dass sich durch Kenntnis der Vorschriften an der realen Ausgestaltung meines Hauses nichts ändert, allerdings bleibt ein ungutes Gefühl zurück, dass die Ausführenden (in meinem Fall) sie auch nicht so genau kennen.
    Markus
  7. DIN 13829

    Punkt 6: Auswertung
    6.1 Innenvolumen
    6.1.1 Innenvolumen
    Das Innenvolumen V ist das Luftvolumen im untersuchten Gebäude oder Gebäudeteil. Es wird berechnet, indem die Nettogrundfläche mit der mittleren lichten Raumhöhe multipliziert wird. Das Volumen von Möbeln wird nicht abgezogen.
    Gruß Markus Dürr  -  Rößger
  8. Danke

    für die Auskunft.
  9. um Sie nochmals zu beruhigen

    Sie haben sicher recht, dass es verwirrend erscheint, wenn SCHEINBAR die selbe Sache unterschiedliche Werte aufweist und somit nicht mal die gleiche ist. Das kommt davon, dass es sich um verschiedene Werte handelt, die aus ganz unterschiedlichen Quellen (Normen und Verordnungen) kommen.
    Ihr Verdacht, die An-Bau-Beteiligten hätten wohl keine Ahnung, ist an dieser Stelle hoffe ich undbegründet. Nochmal ein Beispiel: Das belüftete Volumen (BDT) mit 870 m³ ist sicher die genauere Angabe. Der Ersteller des EnEVAbk.-Nachweises darf aber diesen Wert nicht in den EnEV-Nachweis einsetzen. Denn dort gibt es eine vorgeschriebene Näherundgsformel 0,8 x GV, die zu verwenden ist. Grunddlage dieser Vereinfachung ist, dass nicht jeder EnEV-Nachweis-Ersteller auch eine Luftvolumenberechnung für den BDT macht. Davon undabhängig sollen alle EnEV-Nachweise mit der gleichen mittleren (und-) Genauigkeit gerechnet werden.
    Umbauter Raum (997 m³) wird auf Basis einer anderen Norm berechnet als das beheizte Bauwerksvolumen (870 m³). Beide haben also auch nichts miteinander zu tun. Einfaches Beispiel: ein Gebäudeteil wird gar nicht beheizt! Dieser Gebäudeteil geht zwar in die Berechnung des umbauten Raumes ein, nicht aber in die Berechnung des beheizten Gebäudevolumens.
    Seien Sie also bitte nicht an der falschen Stelle kritisch, nur weil es für einen fachfernen Ingenieur nicht gleich plausibel erscheint.
    Ich würde im Gegenzug auch nicht versuchen einen Heizungsanlage zu dimensionieren, obwohl es ja "bloß" Physik ist. An dieser Stelle mal meine Hochachtung für alle Haustechnikfachleute!

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