Hallo Leute nun habe ich hier im Forum ...
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Hallo Leute nun habe ich hier im Forum ...

Hallo Leute,
nu habe ich hier im Forum lesen müssen (wo ich dachte ich bin voll der checker) das Heizanlagen älter als 01.01.1996 mit der 76 % Regel (sach ich mal so) nach § 3 Absatz 3 berechnet werden müssen oder können?
Bin ein wenig ihrrierieert und würde gerne wissen wollen:
1. Wo steht das?
2. Was hat es mit der Nachwärmeregelung auf sich?
3. Wo steht DAS?
Wer kann mir da helfen?
Dank im Voraus
Timo Hallmer
  • Name:
  • Timo Hallmer
  1. Gabe es auch erst langsam dazugelernt

    Für den rechnerischen EnEVAbk.-Ansatz von Heizungsanlagen älter als 01.01.1995 gibt (gab) es keine Regeln der Technik. Deshalb galt EnEV § 3 (3) Nr. 3. Das sieht die kfw noch immer so. Wenn Sie also für eine alte Bude kfw-Mittel (CO2-Gebäudesanierungsprogramm) beantragen wollen und die Heizung ist älter als ..., dann gilt die 76 %-Regel, weil Sie die alte Heizung nicht berechnen können. Die DINAbk. 4701-12 (Heizungsnalgane im Bestand) hat sich als allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) noch nicht so richtig durchgesetzt, findet also noch nicht überall Anwendung, es käme jedoch auf einen Versuch an. Auch bei der kfw-X1234Xkönnen Sie sicher zukünftig unter Anwendung der 4107-12 auch einen Jahres-Primärenergiebedarf errechnen und ausweisen.

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