Offenen Kellerabgang dämmen?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Offenen Kellerabgang dämmen?

Ich möchte ein Fertighaus mit Fertigkeller bauen. Der Abgang zum Keller soll offen sein. Den Keller will ich in Eigenleistung von außen wärmeisolieren. Muss die Kellerdiele unten zusätzlich von innen wärmegedämmt werden, da sie ja nach oben zum EGAbk. offen ist?
  • Name:
  • Frank
  1. gedämmter Keller

    Foto von Oliver Kettig

    Hallo Frank,
    sinnvoll ist es sicher, alle Randflächen des beheizten Bereiches zu dämmen  -  und da gehört der Boden des Kellerflurs dazu.
    Ob's allerdings zwingend notwendig ist, ergibt sich aus:

    1) der Berechnung nach EnEVAbk. hervor. Da muss drin stehen, welchen Maßnahmen zur Wärmedämmung notwendig sind. Wer erstellt dieses Dokument in Deinem Fall? Vorsicht: Den EnEV-Ausweis unbedingt prüfen (lassen), es wird manschmal anders gerechnet als gebaut (eigene Erfahrung!)

    2) der Forderung nach Vermeidung von Tauwasser: da gibt es eine DINAbk. 4108 dazu, suchen Sie mal im Forum danach.
    Laienmeinung
    Grüße

  2. nicht nur die Diele

    sondern der komplette Keller.
    Das wäre jedenfalls logisch, wenn denn der Keller von außen komplett gedämmt ist.
  3. Innenseite der Kellerwände

    Den Kellerboden will ich in Eigenleistung selbst dämmen, bevor der Haushersteller dann einen Estrich drübermacht.
    Ich meinte die Innenseite der Kellerwände in der Kellerdiele. Muss ich die zusätzlich von innen dämmen?
    • Name:
    • Frank
  4. EnEV ist eine Sache  -  DIN 4108-2 eine andere ...

    Nun, wie die wärmeübertragende Gebäudehülle gedämmt werden muss, legt der Nachweis nach EnEVAbk. fest.
    Sollte aber dennoch an das offene Treppenhaus zum Beispiel ein unbeheizter Raum anschließen, so ist zwingend die Anforderung nach DINAbk. 4108-2 (Mindestwärmeschutz) einzuhalten.
    Und da reicht dann zum Beispiel eine Gipsdielenwand nicht aus ...

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