Kältebrücke bei "Dachgaube"?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Kältebrücke bei "Dachgaube"?

Hallo zusammen,
ich hatte die Frage schon einmal unter "Dach" gestellt, jedoch konnte mir dort keiner weiterhelfen.
Ich schätze auch mal, dass die Frage hier besser platziert ist:
Bei unserer neugebauten Doppelhaushälfte hat mich ein Dachdecker auf einen evtl. Missstand hingewiesen:
Durch eine Mehrdachkonstruktion verläuft ein Dachteil direkt neben einer Wand (ähnlich einer Dachgaube).
Die Wand wurde aus Kalksandstein gemauert, hat also keinen besonderen Dämmwert. Da der Dachdecker vor dem Verputzer gearbeitet hat, hat dieser die Dachziegel bis ans Mauerwerk gelegt und dann eine Bleischürze zwischen Mauer und Ziegel angebracht.
Der Verputzer hat seine 10 cm-Isolierung angebracht und dann mit einem Wärmedämmputz (Wärmedämmsystem von Fa. Weber+Broutin) verputzt.
Nun hat er jedoch die Dämmung nicht bis auf die Ziegel runtergezogen, sondern einen Spalt von ca. 10  -  15 cm gelassen.
Meine Frage ist, ob dies evtl. als Kältebrücke zählt und ob Wasser sich nicht dort gut verirren und dann ins Mauerwerk eindringen kann.
Naja, abschließend natürlich die Frage, ob so etwas irgendwo geregelt/normiert ist (Bauland NRW).
Für Hinweise vielen Dank im Voraus.
  • Name:
  • Frank Hamböcker
  1. wieder kein Planer dabei?

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    natürlich ist das eine Wärmebrücke. Und natürlich ist das Murks.
    Der Planer und der Bauleiter hätten das erkennen und besser planen müssen.
    Die senkrechte Dämmung der Gaubenwange hätte bis auf die Dämmung der Dachschrägen geführt werden müssen.
    Wo in NRW?
    Grüße
    Stefan Ibold
  2. Und nun?

    Danke für die schnelle Info.
    Wir haben mit einem Generalbauunternehmer gebaut.
    Mittlerweile weiß ich auch, dass ich besser ein paar Eus mehr hätte ausgeben und mir einen sachkundigen Baubetreuer an die Seite stellen sollen.
    Aber iss leider vorbei.
    Unsere PLZ in NRW ist 51789 (Gemeinde Lindlar).
    Kann ich da denn jetzt überhaupt noch etwas machen? Was kann ich vom Bauträger verlangen und wieder die leidige Frage, ob es dafür eine Norm/Regelung gibt!?
    Nochmals Danke!
  3. Und nun ...

    Das ersparte Geld zum Anwalt und zum Gutachter tragen, damit Sie ALLE Macken gezeigt bekommen und dann das Hauen und Stchen anfangen können ;-(.
  4. Möglichkeiten gibt es

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    nur, ob der Bauträger da mitspielt?
    Dachfläche öffnen, Wandanschluss rückbauen, Wärmedämmung bis an die der Dachschrägen führen und die Dämmung auch hinter den Wandanschluss. Die obere Kante kann man etwas trickreich auch ohne nennenswerte Wärmebrücke gestalten.
    Der Putz könnte bei Ihnen allerdings etwas leiden und muss ggfs. überstrichen werden.
    Ich denke schon, dass Sie einen Anspruch auf eine funktionierende Ausführung haben und der Bauträger da aus dem Sulki kommen müsste.
    Für eine Feinplanung sollte man sich das aber ansehen.
    Energieberater mit Dachkenntnissen ist bei Ihnen in der Nähe vorhanden :)
    Grüße
    Stefan Ibold

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