90 m³ Erweiterung
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
90 m³ Erweiterung
Hallo,
ich grübel hier gerade über den § 8 Absatz 3, der da lautet: "Bei der Erweiterung des beheizten Gebäudevolumens ... 30 m³ ... einzuhalten. "
Wenn ich nun ein bestehendes Wohnhaus um 90 m³ erweitere, kann ich den Nachweis damit abhaken, wenn ich § 7 erfülle? ... das heißt, die Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile in Anhang 3 Tabelle 1 berechne oder gilt der § 7 nur bei einem neu zu errichtenden Gebäude?
Danke!
Isabell Hamann
ich grübel hier gerade über den § 8 Absatz 3, der da lautet: "Bei der Erweiterung des beheizten Gebäudevolumens ... 30 m³ ... einzuhalten. "
Wenn ich nun ein bestehendes Wohnhaus um 90 m³ erweitere, kann ich den Nachweis damit abhaken, wenn ich § 7 erfülle? ... das heißt, die Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile in Anhang 3 Tabelle 1 berechne oder gilt der § 7 nur bei einem neu zu errichtenden Gebäude?
Danke!
Isabell Hamann