90 m³ Erweiterung
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

90 m³ Erweiterung

Hallo,
ich grübel hier gerade über den § 8 Absatz 3, der da lautet: "Bei der Erweiterung des beheizten Gebäudevolumens ... 30 m³ ... einzuhalten. "
Wenn ich nun ein bestehendes Wohnhaus um 90 m³ erweitere, kann ich den Nachweis damit abhaken, wenn ich § 7 erfülle? ... das heißt, die Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile in Anhang 3 Tabelle 1 berechne oder gilt der § 7 nur bei einem neu zu errichtenden Gebäude?
Danke!
Isabell Hamann
  • Name:
  • Isabell Hamann
  1. EnEV

    Foto von Oliver Kettig

    Hallo,
    vorab: bin nur interessierte Laie.
    Nach meiner Ansicht passt § 7 für Ihren Anbau nicht. Denn der Anbau mag unter 100 m³ sein, das beheizte Volumen des Gebäudes ist aber sicher größer. Und auf dieses beheizte Volumen bezieht sich § 7. Daher bleibt Ihnen nur § 8.
    Grüße
  2. ja!

    Bis 100 m³ darf man das Bauteilverfahren verwenden.

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