Wann ist der Energiebedarfsausweis dem Erwerber auszuhändigen?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Wann ist der Energiebedarfsausweis dem Erwerber auszuhändigen?
Hallo,
die Übergabe des Doppelhauses ist im Dezember erfolgt. Das Haus ist bis auf den Garagendachbelag (Terrasse) fertig, evtl. noch ein paar kleinere Mängelbeseitigungen.
Der Bauträger rückt den Energiebedarfsausweis nicht raus, ich habe bestimmt schon 10x auf das fehlende Dokument hingewiesen. Es kommen immer nur Ausflüchte.
Was habe ich für eine Handhabe? Oder muss ich warten, bis wirklich alle Arbeiten abgeschlossen sind?
Das Haus steht in Baden-Württemberg.
Schönen Gruß,
Torsten
die Übergabe des Doppelhauses ist im Dezember erfolgt. Das Haus ist bis auf den Garagendachbelag (Terrasse) fertig, evtl. noch ein paar kleinere Mängelbeseitigungen.
Der Bauträger rückt den Energiebedarfsausweis nicht raus, ich habe bestimmt schon 10x auf das fehlende Dokument hingewiesen. Es kommen immer nur Ausflüchte.
Was habe ich für eine Handhabe? Oder muss ich warten, bis wirklich alle Arbeiten abgeschlossen sind?
Das Haus steht in Baden-Württemberg.
Schönen Gruß,
Torsten
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seit 2002 Pflicht
aber wann der ihnen übergeben werden muss ist unklar - eigentlich gehört er zur mängelfreien Abnahme - denke ich zumindest. also auf den pass können sie in jedem Fall bestehen - aber ich würde die geschätzten kosten von ca. 350 € nicht eher zahlen als das sie ihn haben - wenn der bt rumeiert. aber wies aussieht ist er ja bei ihnen noch nicht wirklich fertig - also kommt der pass bestimmt noch.
MfG
jens raabe -
Es soll auch
Baufirmen geben, die sämtliche derartige Unterlagen verweigern mit dem Verweis, die Genehmigungsunterlagen seien zur Baugenehmigung beim Bauamt eingereicht worden und wenn der Bauherr die Unterlkagen haben will könne er sich beim Amt ja Kopien holen. Lassen Sie sich auf solch dreiste Geschichten nicht ein! Problem ist aber, dass ohnehin nur der Energiepass (-ausweis) geschuldet ist, nicht aber die Übergabe des gesamten Nachweises. Es ist also stets schwierig nur anhand eines solchen Ausweises nachzuvollziehen ob der Bau dem Nachweis entspricht.