Gesetzeskette für EnEV, Blower-Door und Co.
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Gesetzeskette für EnEV, Blower-Door und Co.

Hallo!
Ich möchte Bauherr werden und wühle mich derzeit durch diverse Informationsquellen. Was mir noch fehlt, ist die Gesetzeskette auf der ich den BDT (Blower-Door-Test (BDT)) und eine genaue EnEVAbk.-Berechnung bekommen kann.
Ich Stelle mir das so vor:
Durch einen Bauvertrag wirkt § 123 aus Gesetz A und mit § 456 aus Gesetz B ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf Wunsch des Bauherrn einen BDT durchzuführen um den Luftwechselwert 1,5 sicherzustellen.
Egal ob Vorschrift, Verordnung, Recht, Verordnung oder Gesetzt.
Wie lautet die Kette?
Danke für jeden Tipp!
  • Name:
  • Martin. K aus Heidelberg
  1. Viererkette?!

    hallo? jemand zu Hause?
  2. Fantasie des Hässlichen

    Ach, Sie wollen jemanden hereinlegen, dass er Ihnen Zusatzleistungen kostenlos erbringt? So was wie Sie rieche ich auf 3 km Entfernung und überlasse Sie gerne dem Wettbewerb.
  3. Herr Stodenberg danke für Ihr Misstrauen Bei Ihnen ...

    Herr Stodenberg, danke für Ihr Misstrauen!
    Bei Ihnen will ich gar kein Haus kaufen. Was soll dieser giftige Ton?
    Alle reden von EnEVAbk. und BDT und Luftdicht und Co ...
    Ich gedenke ein Haus von der Stange zu kaufen und frage mich welche Rechtslage gilt. Ich will bekommen was mir zusteht und was ich bezahle. Ich bezahle was ich bezahlen muss.
    Wie soll ich vorgehen?
    Ich will ein gutes, zukunftsicheres Haus. Keiner hat etwas zu verschenken (außer seine Ruf), aber ist das was ich von der Stange bekomme, wirklich ein Haus nach EnEV und Dichtheit von n50 <3?
    Ich habe mir einen Energiebedarfsausweis nach EnEV geben lassen. Dieser war nicht das Papier Wert auf dem er gedruckt war. Papiertiger! Super! Mindestwert unterschritten, aber die Blätter im Anhang waren sehr unglaubwürdig (riesige Dachfläche zu winziger Fensterfläche?)
    Wer garantiert mir, dass die Hütte wirklich so Luftdicht ist wie die EnEV es vorschreibt?
    Auf Grund welcher Gesetze ist das Bauunternehmen verpflichtet nach der EnEV zu bauen? Muss ich die Luftdichtheit in den Bauvertrag reinnehmen?
    Ach ja Herr Stodenberg: Führen Sie BDT's durch? Darf ich Sie beauftragen diesen bei meinem Haus durchzuführen?
    Ich hoffe es sind nun alle Missverständnisse ausgeräumt.
    Gruß in die Nacht
    • Name:
    • Martin. k
  4. Antwort an Martin K.

    Ihre Anfrage hatte für meine Begriffe einen falschen Unterton. Warum verlangen Sie nicht ganz offen, dass BDT und EnEVAbk.-Nachweis als vertragliche Leistung festgeschrieben werden? Aber doch nicht auf diese Weise listig, listig hintenherum! Glauben Sie denn, Sie hätten Freude an einem AN, der nicht von vornherein weiß, wo die Glocken hängen, sondern den Sie in die Falle tappen lassen? Sprechen Sie diese Dinge vor Vertragsabschluss deutlich an, dann werden Sie sehen, wer wie reagiert!
    Nebenbei, EnEV-Berechnung gehört selbstverständlich zu meinen Standardleistungen, BDT jedoch nicht automatisch, sondern nur gegen Bezahlung.
  5. Herr Stodenberg es sind vielleicht Ihre Standardleistung aber ...

    Herr Stodenberg,
    es sind vielleicht Ihre Standardleistung, aber nicht die eines anderen. Alles was ich gebaut haben will, muss ich bezahlen. Wenn ich nun einen tatsächlichen gerechneten EnEVAbk.-Nachweis und eine Luftdichtheit von 1,5 haben möchte, wird er mir dies nicht schenken. Ich will es aber nicht bezahlen, wenn er mir diesen sowieso erstellen muss!
    Deswegen nochmal die Frage an alle:
    Auf welches Gesetz (Verordnung blabla) kann ich mich zur Argumentation berufen?
    DANKE!
    • Name:
    • martin. k
  6. "Ich will es aber nicht bezahlen"!

    Genau! Also verstehen wir uns doch! Sie glauben ernsthaft, Sie bekommen etwas geschenkt oder haben sogar Anspruch darauf? Wenn der Unternehmer eine Leistung gesetzlich erbringen muss (BDT jedenfalls nicht), dann ist die im Preis enthalten. Um es vielleicht verständlicher zu sagen, diese Leistung wurde extra hineingerechnet. Was ist daran unklar? Noch haben wir keine staatlich festgelegten Preise für vorgeschriebene Leistungen, sondern jeder Selbstständige hat die Verantwortung seinem Betrieb, sich selbst und seiner Familie gegenüber, auskömmlich zu rechnen. Und Sie können getrost davon ausgehen, dass Ihnen so gut wie alle Bauunternehmer in Sachen Markterfahrung, Rechnungswesen und Ausgefuchstheit überlegen sind. Sie provozieren mit Ihrer Einstellung Ärger und Bumerang-Wirkungen! Viel Spaß bei Ihrem Spielchen!
  7. Der Nachweis ...

    Werte Fragesteller
    gemäß EnEVAbk. ist in der EnEV vorgeschrieben. Ob dieser der gebauten Realität entspricht, ist zu überprüfen. Diese Prüfung ist bei einem Fertighäusel Bauherrenaufgabe, weil der unabhängige Bauleiter fehlt. Kann's der Bauherr nicht, nehme er sich jemanden dafür. Problem: der kostet :-(.
    Der BDT ist eine nicht vorgeschriebene Leistung => Mehrleistung, die zu vergüten ist wie eine zusätzliche Steckdose.
    Wen Sie den BDT als gesetzlich vorgeschriebene Leistung wollen, müssen Sie noch 10 Jahre warten. Mit der nächsten Stufe der Energiesparvorschriften wird es wohl kommen.
    An sonsten kann ich Herrn Stodenberg nur recht geben. Mit Ihrer Einstellung erwartet Sie eine interessante Zeit. => Bauphase + Prozess (e).
    Denn die (meisten) Bauträger schlafen nicht auf dem Baum, erkennen Menschen, die so denken, sehr schnell und handeln entsprechend.
  8. Wöhnten

    Sie in der Niedersachsen:
    "Der Bauherr hat, ... eine Sachverständige oder einen Sachverständigen ... zu beauftragen, eine Bescheinigung darüber auszustellen, ob die baulichen Anlagen und deren energietechnische Ausrüstungen den Nachweisen entsprechend errichtet oder geändert worden sind. Die oder der Sachverständige hat sich während der Bauausführung durch stichprobenhafte Kontrollen davon zu überzeugen, ob die baulichen Anlagen entsprechend den Nachweisen ausgeführt werden. "
  9. mönsch

    sowas Schönes gibt es:
  10. mönsch 2

    funzt nur mit dem indernedd explodierer

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