Überschreitung des nach EnEV verlangten Wertes Aufgrund von Änderungen in der Bauausführung
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Überschreitung des nach EnEV verlangten Wertes Aufgrund von Änderungen in der Bauausführung

Folgendes Problem:
Bei der Planung unseres Hauses wurden Fenster mit einem U Wert von 1,0 angesetzt (Drei Scheiben). Aus Kostengesichtspunkten wurden jetzt zweischeibige Fenster mit einem U-Wert von 1,4 eingebaut. Der Prüfstatiker verlangt nun einen neuen EnEVAbk. Nachweis. Dieser wird trotz sonst tlw. besser als geplant aufgebauten Außenflächen nicht eingehalten!
Was kann jetzt passieren, bzw. wie läuft das Verfahren weiter ab?
Grüße urban
  • Name:
  • Urban
  1. rechnen bis es passt

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Ist es richtig, dass der Nachweis nicht passt oder ist das nur eine Vermutung? Falls 1 und wenn baulich nichts mehr geändert werden kann oder soll, müssen die Ressourcen des Rechenverfahrens ausgenützt werden. Stichworte: Einzelnachweis von Wärmebrücken oder Durchführen des Blower-Door-Test (BDT)s nebst Rechenbonus. Wurden die g-Werte der Verglasung richtig angesetzt? Zweischeibenglas hat nämlich wegen der höheren Strahlungsdurchlässigkeit auch höhere Wärmegewinne und muss deshalb nicht unbedingt eine schlechtere Energiebilanz haben als Dreischeibenglas.
  2. Wieso wird das Hausgeprüft

    steht es im Erdbebengebiet? So weit ich Informiert bin
    ist der Energieeinsparnachweis (zumindest in Baden  -  Württemberg)
    Gegenstand der statischen Prüfung.
    Ansonsten dürfte bei nur drei Fenstern das hinrechnen kein Problem sein.
    Gruß der Dullas

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