Dämmung beheizter Räume?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Dämmung beheizter Räume?

Guten Tag,
beheizte Räume müssen gedämmt sein, das ist uns klar. Aber auch ein Keller?
Wir wollen umbauen und in einem Teil des Kellers ein Zimmer zum wohnen einrichten, Höhe passt, Fenster und Außentür auch.
Bei der Bauberatung sagte man uns, das der ganze Keller schon beim Hausbau 1997 hätte gedämmt werden müssen, da er beheizt sei. Wir wollten eigentlich nur den als Wohnraum vorgesehenen Teil dämmen, müssen nun aber wohl den ganzen Keller dämmen.
Gibt es vielleicht eine Ausnahmeregelung hierzu?
Vielen Dank!
  • Name:
  • Christoph N.
  1. halb so schlimm

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Richtig:
    • Schon die Wärmeschutzverordnung hat 1997 Anforderungen an die Dämmung beheizter Räume gestellt.
    • Die EnEVAbk. stellt Anforderungen beim Umbau oder erstmaligen Ausbau (EnEV Anhang 3).

    Nicht richtig:

    • Der ganze Keller muss gedämmt sein.

    Was beheizt ist, bestimmen Sie als Nutzer. Anforderungen bestehen nur an die Außenbauteile des beheizten Gebäudebereichs. Selbst dort gibt es weitere Ausnahmen: Das Energieeinsparungsgesetz und damit auch die nachrangige EnEV enthält ein Wirtschaftlichkeitsgebot. Dämmmaßnahmen, die äußerst unwirtschaftlich sind, müssen Sie nicht durchführen. Lässt sich z.B. eine korrekte Bodendämmung nur durch teuren Umbau der Türen erreichen, dürfen Sie auch weniger dämmen.

  2. Geht es das vielleicht so?

    Hallo Herr Stubenrauch,
    vielen Dank für Ihre Einschätzung die mich die Sache schon ruhiger angehen lässt.
    Ich habe zwischenzeitlich die wohl damals gültige WSVO95 rauf und runter gelesen und könnte mir folgende Ausnahme vorstellen die mir eine Dämmung der nicht umzubauenden Kelleraußenwände ersparen könnte: Konnten Gebäude mit normalen Innentemperaturen und Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen in einem Einfamilienhaus kombiniert werden? Dann würde ich den Keller 1997 zum Gebäude mit niedrigen Innentemperaturen erklärt haben und hätte bei meinen dicken Kellerwänden nichts dämmen müssen.
    Dann wäre ich fein raus und muss nur noch den umzubauenden Kellerteil nach der EnEVAbk. dämmen.
    Vielen Dank.
    • Name:
    • Christoph N.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.