Dämmung Dach bei Kauf Altbau
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Dämmung Dach bei Kauf Altbau

Wir planen den Kauf eines Einfamilienhauses (Baujahr 1930). Der jetzige Eigentümer hat die Geschossdecken zum unbewohnten Dach nach eigener Aussage mit reichlich Glaswolle gedämmt. Hat aber keine Rechnungen mehr vom Kauf der Materialien und hat die Dämmung selbst ohne Firma vorgenommen. In welcher Weise kann ich die Energiesparverordnung überprüfen, erfüllen bzw. nachweisen (Dämmung des Daches bei Eigentümerwechsel)? Wer kontrolliert die Umsetzung nach 2 Jahren und wie wird kontrolliert?
Das Haus steht in Sachsen.
Vielen Dank
Barbara
  • Name:
  • Barbara Fischer
  1. Kontrollieren wird das keiner ...

    Wann hat denn der Vorbesitzer die nachträgliche Dämmung vorgenommen?
    Wurde denn umfassend saniert, d.h. auch Fassade usw.?
    Den Nachweis nach EnEVAbk. kann man nämlich nur über die Gesamtenergiebilanz des Hauses führen u. nicht über einzelne Bauteile. Und diesen Wärmeschutznachweis bringt Ihnen nur ein Fachmann zustande.
  2. oberste Geschossdecke ...

    Hallo ,
    nun bin ich selbst Juristin, kapiere aber nicht, was denn "nicht begehbare aber zugängliche oberste Geschossdecke" bedeutet.
    Wie ist das mit der obersten Geschossdecke bei einem Haus mit Flachdach? Auf der Decke kann ich natürlich nicht herumspazieren, wohl aber auf dem Flachdach. Und was ist mit dem nicht ausgebautem Dachgeschoss, das man nur zum Teil in aufrechter Haltung begehen kann?
    Vielen Dank im Voraus für die Aufklärung.

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