EnEV Anhang 3  -  Thema Außentüren
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

EnEV Anhang 3  -  Thema Außentüren

Hallo EnEVAbk.-Profis,
bin grad auf ein Problem bei der Umbauvorplanung eines alten Nebengebäudes zu Wohnraum gestoßen. Dort wird der Dachboden vom Speicher auf beheiztes Bauvolumen geändert. Vermutlich soll eine Ferienwohnung rein. Nun steht ja in Anhang 3 der EnEV für fast alle Außenbauteile der einzuhaltende U-Wert  -  welcher U-Wert ist aber beim erstmaligen Einbau einer Tür zwischen beheiztem Bauwerksvolumen und dem unbeheizten Bereich zu beachten. In der EnEV steht der U-Wert von 2,9 ja nur für die Erneuerung einer bereits vorhandenen Außentür festgeschrieben, nicht aber für deren Ersteinbau. Was tun? Tür ignorieren, weil es keine Vorschrift gibt?
  • Name:
  • Ben Krause
  1. Wenn Sie

    neuen Wohnraum mit mehr als 30 m³ schaffen, müssen Sie eh den EnEVAbk.-Nachweis führen, dann geht die Tür in die Bilanz ein. (Ausnahme  -  nur zeitweise beheiztes Gebäude)
    Freundliche Grüße
  2. Wo ist denn da die Trennung?

    zwischen zeitweise beheizt (bei Ferienwohnung) und beheizt (bei ganzjähriger Eigennutzung)? Gibt es da einen Grenzwert (Heizungstage o.ä.)? Vielen Dank
    • Name:
    • B.K.
  3. hm  -  so lang ist

    die EnEVAbk. nun auch wieder nicht, dass man sie nicht ganz durchlesen kann. Kleiner Tipp: § 2, Begriffe , -)
    Freundliche Grüße
  4. Noch ein Tipp

    Foto von Oliver Kettig

    Grüße

  5. Sorry

    habe es überlesen. Vielen Dank für Ihre Geduld. Vielen Dank.
    • Name:
    • B.K.

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