Mindestanforderungen an Bauteile 4108 / EnEV
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Mindestanforderungen an Bauteile 4108 / EnEV

Hallo liebe Forumsteilnehmer,
trotz langer Recherchen konnte ich keine mir verständliche Antwort auf die folgende Frage finden. Deshalb nun der Versuch in diesem Forum eine Antwort zu erhalten.
Im Rahmen der Überprüfung der Energieeinsparnachweises ist mir aufgefallen, dass die Dämmmaßnahmen im Kellerbereich, beheizte gegen unbeheizte Räume falsch einberechnet worden sind. Bei der Beschäftigung mit diesem Thema viel mir dann eine Tabelle mit max. U-Werten in die Hände. Die hier geforderten maximalwerte werden weit überschritten. Beispielwerte der Tabelle sind: Wände erdberührend <= 0,4 W/ (m*m) *K, Böden erdberührend < 0,5.
Hier nun die eigentliche Frage: Sind diese Werte auch im Neubau für einzelne Bauteile anzuwenden bzw. einzuhalten oder gilt hier nur die wesentliche schwächere Anforderung der 4108.
Vielen Dank
  • Name:
  • GL
  1. Tabelle der U-Werte

    in Anhang 3 zur EnEVAbk. gilt nur bei Umbau und Erneuerung, bzw. bei geringem Bauvolumen.
    Bei Neubauten ist der Primärenergienachweis über das gesamte Gebäude entscheidend  -  die Grenze zwischen beheizt und unbeheizt muss eine geschlossene Hüllfläche ergeben. Zusätzlich gelten die Forderungen nach DINAbk. 4108 zur Vermeidung von Bauschäden.
    Freundliche Grüße
  2. Danke für die schnelle Antwort Auf das Forum ...

    Danke für die schnelle Antwort.
    Auf das Forum ist wie immer Verlass
    GL

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