Wer kann eine EnEV Berechnung vom Bauträger kontrollieren?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Wer kann eine EnEV Berechnung vom Bauträger kontrollieren?
Hallo zusammen,
wer kann eine EnEVAbk. Berechnung vom Bauträger kontrollieren und was würde sowas kosten. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus in Holzständerbauweise welches auf betoniertes bzw. gemauertes UGAbk. gesetzt wurde. Im UG sind auch Wohnräume. Es muss den KfW 60 Haus Kriterien genügen.
vielen Dank im Voraus
wer kann eine EnEVAbk. Berechnung vom Bauträger kontrollieren und was würde sowas kosten. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus in Holzständerbauweise welches auf betoniertes bzw. gemauertes UGAbk. gesetzt wurde. Im UG sind auch Wohnräume. Es muss den KfW 60 Haus Kriterien genügen.
vielen Dank im Voraus
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Womit wird denn geheizt?
Wärmebrückenfaktor 0.05? (oder psi-Werte explizit ermittelt?)
Blower-Door-Bonus?
Wie groß ist die Nutzfläche "A, N"?
HT=? -
aber aber Herr JDB
beantwortet das denn die Frage des Fragestellers? -
Es kann dazu beitragen,
aus der Ferne die Qualität des EnEVAbk.-Nachweises - immerhin KfW60 - da wird auch mal schöngerechnet einzuschätzen, da offensichtlich Zweifel an der Richtigkeit bestehen..
Ich würde dem Fragesteller empfehlen, sich vor Ort einen Sachkundigen (bevorzugt Ingenieur, evtl. Energieberater) zu suchen, der auch ggf. auch die Ausführung/ verwendete Produkte/ Details anschaut.
Freundliche Grüße -
Mein Tipp:
Schauen sie mal unter -
Vor oder nach der Ausführung?
Gibt es Materialangaben, Baustoffe, Heizung, Lüftung, usw.?
Wie ist die Planung ausgelegt und welches Heizsystem wurde angesetzt?
Ist das eingbaute Material dokumentiert?
Geht es um die rechnerische oder praktische Prüfung?
Welche Unterlagen haben Sie?
Wem wollen sie was beweisen?
Ich habe solche EnEVAbk. Nachweise schon gerechnet und geprüft, daher so viele Fragen. -
Fachingenieur
Die Frage sollte sich unter Hinzuziehung eines Statikers, oder eines Sachverständigen für Wärmeschutz klären lassen.
Insbesondere sollte überprüft werden, ob die Vorgaben der EnEVAbk.-Berechnung (Nachweis) auch faktisch umgesetzt sind; oder bei Abweichung Wärmebilanzäquivalente Änderungen vorgenommen wurden. -
Beim örtlichen Bauamt nachfragen
bei uns wurde der EnEVAbk. Nachweis (kein KFW60) nochmals vom übergeordneten Bauamt unseres Kreises kontrolliert, da unser Bauvorlageberechtigter noch nicht den offiziellen Kurs für die Berechnung der EnEV besucht hatte (Besuch dieses Kurses wurde Pflicht im Juni 2003), unser Bauantrag wurde im Mai 2003 eingereicht. Das war allerdings kostenpflichtig - bei uns ca. 160 €.
Bundesland NRW