Mindestwärmeschutz von sanierten Außenwänden nach EnEV
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Mindestwärmeschutz von sanierten Außenwänden nach EnEV

Hallo liebe Fachleute, häufig ergeben sich in Altbauten (Baujahr. 1900  -  1910) durch den Einbau moderner, dichter Fenstersysteme Probleme wegen unzureichender Lüftung. Die 30 cm dünnen Backsteinwände (Vollziegel  -  lambda 0,81 W/m K) bieten keinen ausreichenden winterlichen Wärmeschutz. Nun mein Problem: Ich fand als Lösung die schimmelverhindernde Kalziumsilikatplatte, welche als Innenbekleidung auf die Wand geklebt werden kann. Diese Platte soll feuchteregulierend wirken (Feuchtespeicherung ohne Schimmel wegen Alkalität).
Das klingt ja erstmal plausibel, aber was ist mir EnEVAbk. Anhang 3 Tabelle 1. Hier wird doch gefordert, dass bei Plattenbekleidungen oder Dämmungseinbau die Außenwände nach Sanierung einen U-Wert von max. 0,35 bzw. 0,45 aufweisen müssen. Sowas lässt sich jedoch selbst mit der 75 mm starken Klimaplatte (GETIFIX) nicht erreichen. U=1/ (0,04+0,13+0,30/0,81+0,075/0,065) =0,59! Heißt dass nun, dass diese Klimaplatten, die eigentlich genau für diesen Fall entwickelt wurden, gegen die EnEV verstoßen und somit gar nicht zulässig sind?
  1. Mit Plattenbekleidung ist was anderes gemeint

    (sehe ich so)
    Zur Not den Wirtschaftlichkeitsparagraph ziehen.
    Is aber alles Aufwand, den in Regel keiner haben will.
    Was meinst, wie die aufm Bauamt dich angucken. :)
    Wenn außen alles so bleiben soll, dann mach's doch einfach.
    Eigentümer aufklären und gut is.
  2. schon klar

    ist schon klar, dass Plattenbekleidung was anderes ist, habe es nur der Vollständigkeit halber drin.
    Es läuft also darauf hinaus, dass der Eigentümer mich von der Haftung freistellt und sollte das Bauamt rumzicken, wird der "Schutzparagraph" der Wirtschaftlichkeit gezogen. Gute Variante  -  danke. So kann hinterher keiner dem Architekt ans Bein pinkeln.

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