Anforderungen an Fluchttreppenhaus
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Anforderungen an Fluchttreppenhaus

Hallo,
Bei der Erweiterung der Produktionsfläche in einer Bestandshalle wird gemäß Brandschutzgutachten ein zusätzliches Treppenhaus gefordert, das als nicht beheizten Anbau an die bestehende Halle angegliedert wird. Diesbezüglich hätte ich zwei Fragen:

1) Was muss man für das Treppenhaus gem. EnEVAbk. berücksichtigen?

2) Was für Anforderungen sind an den T30-Fluchttüren zu diesem Treppenhaus nach EnEV einzusetzen?
Allgemein zu der bestehenden Halle ist folgendes zu sagen. Innen wird ausgebaut und eine Zwischendecke eingebaut. In der Außenhülle werden Fenster und Tore eingeschnitten. Insgesamt auf die Außenhülle bezogen (Fassaden und Dach) betragen die neue Einschnitte nicht mehr als 20 % der Außenfläche, jedoch auf einzelnen Fassaden bezogen betragen die Änderungen bis 34 % der Außenfläche.
Was für Möglichkeiten habe ich die Erstellung einer Berechnung nach EnEV umzugehen? Muss ich für das Gebäude einen Energiebedarfsausweis erstellen?
Ich bedanke mich bei Ihnen im Voraus für die gelieferten Informationen.

  1. Nutzung bleibt Produktion?

    Dann gilt beheizt mit niederen Temperaturen, oder?
    Auch prinzipiell ist eine Berechnung nach EnEVAbk. erforderlich, alle Flächen, die beheizte gegen nichtbeheizte Räume trennen werden angesetzt.
    Die Tore und meist auch Industriefenster uns das Dach werden die Schwachpunkte sein. Außerdem werden die Details aus dem Bestand viele Schwachpunkte aufweisen.

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