Heizungsumstellung - muss Kellerdecke und Dachbodendecke gedämmt werden?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Heizungsumstellung - muss Kellerdecke und Dachbodendecke gedämmt werden?
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Was ist denn vorhanden?
? Baujahr?
Geht es nur um die Vorschriften oder auch um die sinnvolle Verwendung von Energie? -
Was ist zwingend erforderlich bei Heizungsbaujahr 1987
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perverse Links
perverse Links -
schweinerei!
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ok, habe es gelöscht ...
Als pflichtbewusster Moderator muss ich doch sehr bitten, dass hier im BAU.DE nur aussagekräftige Fotos zum Einsatz kommen. Des weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass wir der Ausgewogenheit halber auch Moderatorinnen haben, also auch deren Geschmack bitte berücksichtigen! _Nutzungsbedingungen_ -
Danke
wir müssen uns hier nicht zumüllen lassen.
Gruß
Klaus -
Entschuldigung
Da muss wohl ein Dialer auf meinen Rechner zugreifen. Werde versuchen das Problem zu beseitigen. -
Sinnvoll ist's immer
rentabel aber meist auch zumindest was die oberste Geschossdecke angeht, besteht laut EnEVAbk. meist sowieso Nachrüstverpflichtung (auch wenn das keiner kontrolliert) + ist kostengünstig auf dem Dachboden zu realisieren.
Bei der Kellerdecke bestehen zwar diesbezüglich leider keine Verpflichtungen, sinnvoll ist - falls nicht unverhältnismäßig z.B. durch Installationstraßen- eine Dämmung der Kellerdecke - bis auf den Heizraum. bei diesem sollten dafür die Außenwände gedämmt werden (Taupunktproblematik beachten!). Der Kessel selbst solle zur Vermeidung einer Heizraumauskühlung möglichst an ein LAS (Luft-Abgas-System) angeschlossen werden, außerdem lässt sich durch dieses noch ein erheblicher Teil der Abgaswärme nutzen.
+denken Sie mal über einen Ölbrennwertkessel nach-X1234Xdie Mehrinvestition bringt zzgl. rd. 6 % Nutzen.
alles Laienmeinung.