Energiesparnachweis / Kfw60
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Energiesparnachweis / Kfw60

Hallo,
wir wollen ein 3-Liter-Fertighaus bauen und sind noch am Überlegen, ob wir eine Solarnalge installieren lassen.
Ursprünglich wollten wir die Solaranlage nachrüsten lassen und haben deswegen schon mal die Rohranschlüsse eingeplant (z.B. wenn in 10 Jahren die Energiekosten erheblich gestiegen sein sollten.). Daraufhin hat die Fertighausfirma den Energiesparnachweis berechnet und eine Solaranlage zur Trinkwassererwärmung in die Rechnung mit einbezogen. Demnach erfüllen wir mit Solaranlage die Kfw60, ohne Solaranlage liegen wir jedoch mit Sicherheit über dem Wert.
Unsere Finanzen sprechen im Moment erstmal gegen eine Solaranlage, daran würde auch das günstige kfw60-Darlehen nichts ändern. Der "gute Tipp" des Architekten, erstmal mit dem vorhandenen Energiesparnachweis die kfw60 zu beantragen und erst dann, wenn die Kfw kontrollieren kommt, noch schnell eine Solaranlage zu installieren, kommt für uns nicht in Frage.
Also entweder gleich die Solar mit kfw60, oder erst in 10 Jahren und jetzt erstmal keine Förderung.
Brauche ich für die Zeit ohne Solaranlage einen neuen Energiesparnachweis? Oder interessiert es niemanden, ob ich die miteinberechnete Solaranlage auf dem Dach habe oder nicht, solange ich keine Förderung dafür beantrage?
Schon mal danke für jede Antwort.
  • Name:
  • Silke G.
  1. Wenn Sie mit

    Solaranlage bei 59.9 kWh/m²a Primärenergie liegen, dann werden Sie ohne Solaranlage bei 59.9+ (~12.5/2 * ~2) ("normaler" Wärmeerzeuger), also knapp über 70 kWh/m²a liegen.
    Zulässig sind bei einem Einfamilienhaus je nach A/V-Verhältnis mindestens ca. 100 kWh/m².
    Ihr Nachweis wird also locker die öffentlich-rechtlichen Randbedingungen einhalten.
    Aber:
    Haben Sie sich schon einmal die Bewertung der Wärmebrücken angeschaut? Steht da was von Beiblatt 2?
    Wenn ja, dann stehen die Chancen gut, dass Sie auch ohne Solaranlage die 60 kWh/m²a einhalten. Man muss "lediglich" die Wärmebrücken genau nachweisen und die pauschale "Bestrafung" in Form eines Aufschlages auf den U-Wert nicht hinnehmen. Eine Einsparung von 10 kWh/m²a sollte möglich sein, wenn der WB-Einfluss mit "0" aus der Berechnung hervorgeht.
    (würde in diesem Beispiel dann doch nicht ganz reichen)
    Ich will nicht unterschlagen, dass dieser Nachweis erheblichen Zusatzaufwand darstellt. Auf der anderen Seite wird dadurch sichergestellt, dass man sich tatsächlich den Details annimmt und diese sogar schriftlich dokumentiert. Nicht sooo schlecht, dieser Gedanke.
  2. grr

    ich will eine "edit-Möglichkeit".
    deutsche Sprache  -  schwere Sprache
  3. Erstmal Danke Wir liegen mit Solar bei 54 ...

    Erstmal Danke :-)
    Wir liegen mit Solar bei 54 kWh/m² a. Der Wärmebrückennachweis nach Beiblatt 2 wurde bei uns auch gemacht (mittlerer U-Wert 0,28 statt 0,23, dadurch Erhöhung des Transmissionsverlustes um 22 % auf Qwb=1681 kWh/a). Kann man anhand dieser Werte abschätzen, ob wir mit der aufwändigeren Rechnung tatsächlich unter 60 kWh/m²a liegen würden?
    Aber ich vermute mal, dass der Energieberater sich nicht die zusätzliche Arbeit machen will, wenn er auf Rechnung der Hausfirma Arbeitet.
    • Name:
    • Silke G.
  4. was denn?

    massiv fertig .. oder leichtfertig? ;-)
    ähmm.. gemeint ist: Mauerwerk oder Holzbau oder leichtbaufertighaus?
  5. hmm ...

    Im Energieausweis steht "Leichtbau" und nach Baubeschreibung ist es ein "massives Holzfachwerk mit harten zementgebundenem Massivbaustoff und mineralischer Vollwärmedämmung".
    Hoffe, das hilft weiter :-)
    • Name:
    • Silke G.
  6. Vielleicht bin ich ja doof, aber ...

    wie zum Teufel bekommt man mit solchen Werten ein kfw60-Haus hin?
  7. Doof sind wohl eher ...

    die Fragesteller, bevor sie sich in dieses Forum verirren ;-)
    Aber wenn es im Energieausweis steht, geh ich mal davon aus dass die kfw60 (mit der Solaranlage) erreicht wird. Wenn es hilft, kann ich noch ein paar Zahlen angeben. die gesamten 13 Seiten wollte ich allerdings nicht abtippen.
    Und es wär schön, wenn wir auch auf meine ursprüngliche Frage zurückkommen könnten.
    • Name:
    • Silke G.
  8. der Grund ..

    ... für meine Frage: Abschätzung der Wahrscheinlichkeit, ob e. genauere Erfassung der
    Wärmebrücken Vorteile bringen kann. Ich denke ja.
    noch so ein Gedankensprung: kfw60 steht nicht im Kaufvertrag?
  9. Laut Kaufvertrag ist es ein "3 Liter Haus" ...

    Laut Kaufvertrag ist es ein "3-Liter-Haus". Nur das allein reicht wohl nicht für kfw60, auch wenn einige Bauberater dem Kunden gerne etwas anderes glauben machen wollen :-(
    Aber letztlich haben wir uns ja für "3-Liter" entschieden, um nicht so viel heizen zu müssen, und nicht primär wegen der kfw-Förderung.
    Danke für alle Antworten!
    • Name:
    • Silke G.
  10. senden Sie mir bitte mal eine email

    ...
  11. Also das 3-Liter-Haus ...

    Also das 3-Liter-Haus ist kein juristisch einklagbarer Begriff. Es sollte zu Zeiten der WSchVo 95 lediglich suggerieren, dass ein Haus mit 3 Liter Heizöl pro m² Wohnfläche Heizenergie auskommen sollte. Dieses alles können Sie mit Inkrafttreten der EnEVAbk. vergessen. Da kann in allen Bereichen derartig getrickst werden, dass einem übel wird. Das sog. 3-Liter-Haus ist meiner Ansicht nach auch nicht mit dem heutigen kfw-60-Haus vergleichbar. Hier spielen weitaus andere Faktoren eine Rolle. So können Sie theoretisch eventuell ein kfw60-Haus haben, praktisch aber bald eine größere Dreckschleuder als nach der alten WSchVo 95. Da ich die Werte unserer Häuser kenne, und die sind erheblich besser (!) und wir das nicht hinbekommen, frage ich mich, wie man mit einem derartigen Wert kfw 60 nachgewiesen bekommt.
  12. Sind für Sie die neuen Förderbedingungen bei KFW60 nicht zu berücksichtigen

    Hallo,
    so wie ich Ihren Fall verstanden habe, ist die KFW60 Förderung noch nicht beantragt. Seit einigen Wochen sind die Förderbedingungen geändert worden und der Wert von 60 kWh/a ist nicht mehr relevant, sondern der HT'Wert (Dämmeigenschaften des Hauses) wird bewertet. Wenn das der Fall ist, dann hat sich die Solaranlage erledigt und die Wärmebrücken werden wieder interessant. Wir mussten letztes Jahr auch mit dem HT'-Wert planen bzw. bauen da unsere Pelletheizung nicht in das Berechnungsschema passt.
    Mit freundlichen Grüßen
    • Name:
    • Herr MarEicGoe
  13. Neue Förderbedingungen?

    Wenn ich das KfW-Merkblatt richtig gelesen habe, sind doch der Jahresprimärenergiebedarf UND der spezifische Transmissionswärmeverlust Bedingung für die Förderung.
    Nur wenn es keine Anlagenaufwandszahl (was ist das?) gibt, ist allein der Transmissionswärmeverlust ausschlaggebend. Bin mir aber nicht sicher, ob diese Regelung bei uns greift. Wir wollen eine Gasbrennwertheizung und einen massiven Specksteinofen, bei dem ich mir aber nicht sicher bin, ob man den überhaupt einbeziehen kann.
    • Name:
    • Silke G.
  14. Seit 01.12.2003 gelten die neuen Förderbedingungen

    steht auf der Internet-Seite der KFWAbk.. Da jetzt der Primärenergiefaktor bei Holzpellets mit 0,2 in der DINAbk. festgelegt worden ist, kann man mit einer Pelletheizung jedes Haus mit der KFW60-Förderung bauen (rechnerisch auch als Passivhaus). Aber das ist ein anderes Thema. Für Sie ist es aber relevant, da bei der neuen Förderbedingung die Dämmung wichtig ist. Dafür ist die gesamte Haustechnik ohne Bedeutung. Jetzt sollte jedem klar werden, das "3-Liter Haus" und KFW60-Förderung nicht das gleiche sind. Übrigens hatten wir uns am Anfang für ein Fertigheus interessiert und uns mit verschiedene Anbieter unterhalten. Immer wenn das Thema KFW60-Förderung angesprochen wurde, gab es die unterschiedlichsten Ausreden. Ich denke, die wussten alle wo beim Thema "3-Liter-Haus" gemogelt wurde und warum sie die KFW60-Förderung nicht geschafft hätten.
    Mit freundlichen Grüßen
    • Name:
    • Herr MarEicGoe
  15. Dank für diesen Beitrag ...

    Dank für diesen Beitrag Hr. MarEicGoe. Das Gefühl des Mogelns hatte ich auch, nur Sie haben es deutlich ausgesprochen ...
  16. Unser Haus ...

    hat einen Transmissionswärmeverlust von 0,28 W/ (m2*K). Damit liegen wir mehr als 30 % unter dem Höchstwert laut EnEVAbk..
    Um den Primärenergiebedarf von weniger als 60 kWh/m²a einzuhalten, muss ich aber auch noch die Heizung etc. einbeziehen  -  und bei uns ist das nun mal eine Gasheizung, die von der Primärenergie her ungünstiger bewertet wird als eine Holzpelletheizung. Ohne eine zusätzliche Solaranlage kommen wir vermutlich nicht unter 60 kWh/m²a und sind in dem Fall also auch nicht förderfähig. Oder sehe ich das falsch? Wenn ja, dann bitte Erklärung für Dumme anfügen ...
  17. PS.

    Erklärung für Dumme bitte an mich ;-)
    • Name:
    • Silke G.
  18. Sie sehen das richtig.

    Ab Dez 2003 muss zusätzlich (!) die 30 % Unterschreitung "des mittleren U-Werts" nachgewiesen werden.
    [aus dem u.a. Link]

    Die Einhaltung der Anforderungen an die KfW-Energiesparhäuser ist durch einen nach Landesrecht Bauvorlageberechtigten oder staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz (Schallschutz, Wärmeschutz) oder einen in Bundes- oder Landesprogrammen (Bundesprogrammen, Landesprogrammen) für den Gebäudebereich als Energieberater zugelassenen Ingenieur nachzuweisen. Dieser muss bei allen Anträgen, die ab dem 1. Dezember 2003 bei der KfW eingehen, bestätigen, dass neben der Fördervoraussetzung zum Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) auch die Anforderung an den spezifischen Transmissionswärmeverlust erfüllt wird. Bei KfW-Energiesparhäuern 60 muss der spezifische Transmissions-Wärmeverlust (HT') künftig  -  unabhängig von der Wahl der Heizungsanlage  -  immer mindestens 30 % unter dem in der Energieeinsparverordnung (EnEVAbk.) angegebenen Höchstwert liegen. Der Nachweis ist anhand der Bestätigung zum Kreditantrag 123 zu erbringen. Diese Bestätigung ist durch den Antragsteller zusammen mit dem Antrag bei der Hausbank einzureichen, die die Antragsunterlagen an die KfW weiterleitet.
    ...

  19. Johannes ...

    Johannes was ein Glück, dass ich mich auf diesen ganzen Scheiß mit KfW nicht einlasse. Und es sollte an dieser Stelle wirklich allen Bauherren einmal klar gemacht werden, dass ein Mehraufwand bei ehrlicher Rechenweise die paar Pünktchen Kreditzins hinter dem Komma nicht lohnt.
  20. die Holzrahmenbauer

    sollten sich über diese Regelung eigentlich freuen.
    30 % unter HT' ist bei denen i.d.R. kein Problem.
    (aufpassen beit den Fenstern!)
    Also: Klarer Wettbewerbsvorteil gegenüber den "Massiven".
  21. Eigentlich haste recht, aaaaber ...

    Eigentlich haste recht, aaaaber wenn Du mit 240er Wanddämmung bei 0,35 nicht hinkommst und 290er im Dach, was soll denn der Blödsinn? Ja gut, Du kannst tricksen ohne Ende das ist gelinde gesagt "Leuteverars.. ung". Und danach tauchen sie alle hier wieder im Forum auf. Sehe doch nur mal den Blödsinn mit dem Passivhaus in Ostholstein an. Da kommt mir echt die Galle hoch ...
  22. Die Holzrahmenbauer

    Foto von Norbert Basqué

    stehen aber noch besser da, wenn Sie die Wärmebrücken explizit berechnen  -  da folgt dann nämlich kein Malus, sondern je nach Ausführung sogar ein bescheidener Bonus :-))
    Habe aber leider erst 37 Wärmebrücken erfasst; wenn alle Standard-Varianten abgearbeitet sind, werden es gut 60 sein.
  23. Wenn man sich das erste Mal wundert, warum sogar eine erwiesen "böse" Außenwandecke einen Bonus ausweist,

    dann weiß man sicher, dass sich der Aufwand lohnen wird. Zumindest wenn man schärfere Grenzwerte als maxQP und maxHT nach EnEVAbk. einhalten will und "nichtfreiwillige" Zusatzmaßnahmen dafür verwerfen darf.
  24. Blödsinn beim Passivhaus in Ostholstein

    Hallo MoRüBe!
    Fast nur so am Rande :
    Würde sehr gerne im Bilde sein. Welches Passivhaus in Ostholstein hatte Probleme mit den Kfw  -  Nachweisen?
    U.U. reicht ein Link.
    Gruß Jens Willer
    • Name:
    • Herr Jen-060-Wil

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