Keller voll gedämmt = Annahme Keller beheizt OK?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Keller voll gedämmt = Annahme Keller beheizt OK?

Hallo!
Vielleicht nur 'ne simple Frage für die Fachleute hier:
Wir lassen ein Einfamilienhaus  -  2 Vollgeschosse + Keller  -  planen und unser Architekt hat nun zur Ermittlung des Primärenegiebedarfs bauphysikalische Nachweise erstellt.
Unser Keller wird voll gedämmt ausgeführt. Außenwände gegen Erdreich 12 cm Perimeterdämmung und unter Bodenplatte 8 cm Perimeterdämmung.
Im Keller befinden sich folgende Räume:
  • offenes Treppenhaus mit Heizkörper
  • kleiner Raum für Haustechnik
  • kleiner Waschraum
  • kleiner Kellerraum
  • großer Kellerraum als Ausbaureserve mit Heizkörper

Der Keller ist in den Berechnungen innerhalb der beheizten Gebäudehülle gerechnet. Das führt natürlich zu besserem A/V-Verhältnis und besseren Ergebnissen. Aber ist das so auch korrekt, denn ein Großteil des Kellers wird schließlich nicht beheizt?
Danke für Antworten!
Gruß
C. Beile

  1. Es ginge auch anders zu rechnen

    dann müsste man aber auch die Türen und Wände zwischen den beheizten und unbeheizten Räumen betrachten und gegeben falls dämmen. Das bringt's nicht wirklich. Wer baut schon eine gedämmte Zimmertüre in den Keller? Oftmals sind ja auch die Türen gar nicht geschlossen und dann wird übers offene Treppenhaus indirekt mitgeheizt.
    Wenn ein Keller teilweise beheizt und vollständig gedämmt wird, würde ich auch diese Variante bevorzugen, schon mal wegen dem offenen Treppenhaus.
    Außerdem würde ich aber den EGAbk. Fußboden gut dämmen.
    Ein weiteres mögliches Problem ist jedoch die Tauwasserbildung an den Kellerwänden, vielleicht doch lieber alles heizen?
  2. Keller mitrechnen

    Hallo
    Angesichts der Tatsache, dass ein erheblicher Teil des Kellers geheizt wird bzw. dafür ausgelegt ist, würde ich den Keller auch mit berechnen.
    Entscheidend bei der Berechnung ist nicht, ober der Keller jetzt schon beheizt wird, sondern ob vorgesehen ist, ihn irgendwann zu beheizen. Und in Ihrem Keller ist das offene Treppenhaus beheizt, der große Kellerraum ist dafür ausgelegt und, wenn man so will, wird der kleine Keller (Haustechnik) indirekt über die Abwärme der Heizung, die sich wohl dort befinden wird, auch beheizt.
    Ansonsten hat Frau Jentsch recht, wenn sie schreibt, dass Sie sonst die beheizten Räume von unbeheizten thermisch trennen müssten und dies auf eine Isolierung der Innenwände hinauslaufen könnte. Sinnvoll erscheint mir ihr Hinweis, dass Sie den EGAbk. Fußboden dämmen sollten.
  3. Es ist doch nicht ...

    Foto von Ulrich Pathe

    Es ist doch nicht die Frage, ob ich den Keller mitrechnen "will" oder nicht, sondern ob und wie er beheizt wird. Ist der Keller normal beheizt und nicht Gebäudeteil mit niedrigen Innentemperaturen, muss er mitgerechnet werden, ist er Gebäudeteil mit niedrigen Innentemperaturen, muss er entsprechend erfasst werden. Ist er Gebäudeteil unter einer Innentemperatur von 12 ° usw. muss er nicht erfasst werden. Raumbevorratung für Wohnzwecke bedeutet nach meiner Meinung, dass solche Räume erfasst werden müssen, da sie ja für Wohnzwecke geeignet sein müssen und auch die Heizungsanlage darauf ausgelegt ist. Das offene Treppenhaus muss mit einbezogen werden. Insgesamt erscheint es mir sinnvoll so vorzugehen, wie das Ihr Architekt getan hat, nämlich den Keller vollständig miteinzurechnen, da der bauliche und konstruktive Aufwand hier die entsprechenden Wände jeweils wärmetechnisch auszustatten zu aufwändig scheint (aber ich kenne Ihren Grundriss nicht).

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