Sanierung ohne EnEV?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Sanierung ohne EnEV?

Bei der Sanierung eines Flachdachs über einem beheiztem Erker ist folgendes Problem entstanden:
Ein Baumanagement wurde für die Sanierung inkl. Planung einer neuen Terrassentür beaftragt.
Bei den Gesprächen wiesen wir häufig besonders auf unseren Wunsch nach guter Wärmedämmung hin.
Der Glaser lies die Tür nach den Maßen des Baumanagements fertigen. Der Bodenaufbau lässt deshalb nun eine max Dämmhöhe von 60 mm zu, eingebaut wurde 60 mm Styrodur WLG 035.
Zwischenzeitlich habe ich nun recherchiert und bin auf die Anforderungen der EnEVAbk. gestoßen, nach der eine Dämmdicke bei der Altbausanierung von min. 10 cm WLG 025 vorgeschrieben ist.
Kann ich als Laie nicht davon ausgehen, dass die Bauausführungen nach den geltenden Regeln vorgenommen werden, oder mindestens die besten Dämmstoffe (WLG 25), und nicht die gerade im örtlichen OBI verfügbaren verwendet werden?
Ist dieser Einbau nun zulässig, bzw. führt die Missachtung der EnEV zu einem Abzug der Kosten?
Muss der Aufbau sogar komplett neu gemacht werden, vor allem da eine dickere Dämmung bei einer entsprechend höher eingebauen Tür ohne Probleme hätten verwendet werden können?
Vielen Dank für Antworten!
  • Name:
  • trautes heim ...
  1. Erbsenzählerei!

    WLG kleiner als 035 hat Materialwechsel (PURAbk.) zur Folge.
    Ob das gleichwertig ist bzw. dauerhaft gleichwertig ist, vermag ich nicht zu sagen, darüber nachdenken sollte man aber auf jeden Fall!
    Ihnen ist Wärmeschutz wichtig?
    Mit dieser Mini-Fläche können Sie nicht viel bewirken.
    Wenn sie das jetzt ändern ließen (weil Sie ja erbsen zählen), dann kommt am Ende dabei raus :
    "Rechnerisch 3 Liter Öl pro Jahr gespart"
    Wissen Sie, wieviel Energie durch Ihre Haustür entfleucht?
    Sammeln Sie sich, bevor Sie Tür öffnen, oder geht im Winter auch tatsächlich mal einer alleine dadurch?
    Welche Verschwendung!
    Sorry, aber was mich richtig ärgert ist:
    Erst wissend machen lassen, dann meckern.
    (Bzw Rechnung nicht voll bezahlen)
    Schweinchen erkannt.
    Schweinchen zum Gruß
    Bakel
  2. Wo steht das?

    Da ich mich selbst häufig mit der EnEVAbk. beschäftige, interessiert mich, wo Sie die benannte Vorschrift für die Altbausanierung gefunden haben.M.E. gibt es Mindestanforderungen an den R-Wert des sanierten Bauteiles, den man aber auf verschiedene Weisen erzielen kann.
    Arno
  3. @JDB

    Hast ja eigentlich recht. Abzockende Bauherrn soll's geben.
    Nur: In der Regel wird jedoch umgekehrt ein Schuh draus: Hätte nicht der An den AG in der Weise darauf hinweisen bzw. erläutern müssen, wie Du es in Deinem Beitrag getan hast? Dann wäre eine derartige Situation gar nicht erst entstanden. Häufig ist es doch so: Der (zu dem Zeitpunkt noch unwissende) AG beauftragt in der Gewissheit, dass der AN alles gemäß den geltenden Bauregeln macht, bekommt dann später durch mit, dass irgendwas nicht gemäß der DINAbk. xxxx ist (ohne es wirklich richtig beurteilen zu können) und reklamiert dann? Ist doch legitim und in Ordnung. Eine nachgeschobene Erklärung zu diesem Zeitpunkt vom AN wird der AG nur als Abwiegeln wahrnehmen. Auch wenn dieser im Prinzip Recht hat.
  4. RE: Sanierung ohne EnEV?

    Vorab: Wir gehören ganz Gewiss nicht zu den "abzockenden Bauherren", für die uns einige hier anscheinend halten, sondern zu denen, die eher mehr ausgeben, um gute Qualität zu bekommen. Herr Aselmeyer hat den Kern der Sache richtig erfasst. Da hier aber trotz Absprachen eines hohen (gesetzlichen) Dämmwerts, (es war der Begriff WLG25 und Polyurethan vor Baubeginn gefallen!), wenden wir uns an diese Newsgroup. Ausgangspunkt ist also, dass trotz anderer Absprachen mit dem Bauleiter eine andere Dämmung eingebaut wurde und wir nun nicht wissen, wie wir damit umgehen sollen. Ein Kostenabzug interessiert uns an sich nicht, wir möchten es richtig ausgeführt haben. Deshalb zurück zur Ausgangsfrage:
    "Ist dieser Einbau nun zulässig, bzw. führt die Missachtung der EnEVAbk. zu einem Abzug der Kosten?
    Muss der Aufbau sogar komplett neu gemacht werden, vor allem da eine dickere Dämmung bei einer entsprechend höher eingebauen Tür ohne Probleme hätten verwendet werden können? "
    Der Link, Arno, kommt nach.
    Über Recherchen und Links Ihrerseits (Mindestanforderungen an den R-Wert) würde ich mich auch sehr freuen.
    Viele Grüße
    • Name:
    • trautes heim ...
  5. sie scheinen ...

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    ... ein unverbesserlicher Optimist zu sein.
    Der ganze Aufbau ist doch Murks mit dem Kisol, was macht da die Wahl der Dämmung noch für einen Sinn?
    Grüße
    Stefan Ibold
  6. EnEV Anhang 3

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    dort Anforderungen nach Tabelle 1 Zeile 4 b, siehe Link. U = 0,25. Mit 10 cm WLG 025 oder 14 cm WLG 035 kommen Sie an den Wert hin. Momentan haben Sie etwa U = 0,5. Zu einem raumseitigen Tauwasserproblem führt das in der Fläche nicht, nur zu einem Heizölmehrverbrauch von 2,5 Litern pro m² im Jahr. Verordnung ist das Eine, die anderen Kritikpunkte (siehe auch Antworten in anderen Foren) würden mir mehr zu denken geben.
  7. EnEV Link

    hier ist der Link zu einer kleinen Tabelle mit den geforderten U-Werten incl. der dazugehörenden Dämmdicken:

    Auf der Hauptseite ivpu.de gibt es auch eine Infobroschüre über Flachdachsanierung.
    Habe ich Ihre Berechnung richtig verstanden:
    Mehrverbrauch je m² Balkonfläche?
    Also 2,5 l x 4 m² = 10 l
    Wahrscheinlich ist der Verbrauch aber noch höher, da der Balkon eine komplette Wärebrücke darstellt. Zudem ist die Heizung im Erker direkt darunter angeordnet.
    Also wohl noch ein Aufschlag von vielleicht 2 l?
    Da hat sich Hr. JDB sich wohl etwas verrechnet mit "3 l Öl gespart"!
    Danke aber für die konstruktiven Antworten!

  8. 2,5 l /m² richtig

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    2,5 l/m² * 4 m² = 10 Liter, richtig. Wenn am Balkonrand eine Wärmebrücke vorhanden ist (z.B. Stirnseite ungedämmt), bleibt die auch bei mehr Dämmung in der Fläche. Da kommt es nur auf das Randdetail an. An der obigen Berechnung ändert sich nichts.
  9. Differenz war gemeint

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    An der Differenz der beiden Ausführungsvarianten im Verbrauch ändert sich nichts, da bleibt es bei 10 Liter. Der Effekt der Wärmebrücke kommt in beiden Varianten dazu.
  10. U-Wert ist relevant

    Hallo "trautes Heim"
    wie Bruno Stubenrauch richtig geschrieben hat, sind in der EnEVAbk. im Anhang 3 Tabelle 1 lediglich die maximal zulässigen U-Werte vorgegeben. Dieser beträgt in Ihrem Fall also U = 0,25 W/ (m2 K).
    Wie dieser Wert erreicht wird ist Ihr Problem, bzw. das Ihres Auftragnehmers.
    Wie Herr Stubenrauch allerdings den U-Wert Ihres Daches ermittelt bzw. wohl besser geschätzt hat, ist mir ein Rätsel. Denn über den Dachaufbau haben Sie außer der Dicke und Wärmeleitfähigkeit der Wärmedämmung nichts mitgeteilt. Und mit diesen Angaben lässt sich nun mal kein U-Wert berechnen. Dazu benötigt man schon den gesamten Dachaufbau.
    Sollte nun also der U-Wert des gesamten Dachaufbaus über dem in der EnEV vorgegebenen liegen, so denke ich schon, dass Sie eine entsprechende Nachbesserung fordern können. Allerdings ist natürlich die Frage, ob es sich lohnt, den Aufwand einer Nachbesserung zu betreiben. Noch dazu, wenn die Wände des Erkers evenuell nicht gedämmt sind und, wie Sie schrieben, Wärmebrücken vorhanden sind, sodass die Wärmeverluste über diese Stellen deutlich dominieren.
    Aber nichts desto trotz, es sollte schon nach Vorschrift bzw. Verordnung gebaut werden.
  11. erstaunlich :)

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    vor nicht einmal 2 Minuten habe ich die Antworten in baunetz gelesen.
    Schön: wie überall, 1 Frage, 5 Leute und 25 Meinungen :) )

    Grüße
    Stefan Ibold

  12. geschätzt

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    richtig erkannt Herr Knott. Ich hatte mich auch abgesichert mit "etwa". Besteht die Decke aus verputztem Stahlbeton, ist deren Effekt auf den U-Wert vielleicht 2 %, was sich dann in der 3. Nachkommastelle auswirkt (R-Wert Dämmung ca. 4,0; R-Wert 18 cm Stahlbeton ca. 0,08). Anders wäre es, wenn es sich um eine Holzkonstruktion handelt, die unbekannte Schichten, vielleicht auch Dämmschichten enthält. Das hätte großen Einfluss auf die U-Wert-Berechnung. Insofern ist Ihr Einwand sehr berechtigt.
  13. Frage an Herrn Ibold

    Hallo Herr Ibold,
    nett, dass Sie uns auf die Pinnwand bei BauNetz hinweisen. Bin Ihrem Link gefolgt und habe die dortigen Beiträge gelesen.
    Dabei bin ich auf einen sehr interessanten Beitrag gestoßen: Ihren nämlich.
    Sie schreiben dort, ich zitiere: "3. Das Problem ist hier zusätzlich, dass vermutlich nicht einmal der Mindestwärmeschutz berücksichtigt wurde. Das aufgemauerte Geländer ist nämlich eine schicke Wärmebrücke. "
    Ich habe im Forum bei BAU.DE und bei BauNetz.de meiner Meinung nach alle Beiträge zu diesem Thema aufmerksam gelesen. Aber von einem aufgemauerten Geländer stand nirgends etwas geschrieben. Wissen Sie da vielleicht mehr als ich und eventuell auch die anderen Forumsteilnehmer? Oder habe ich da was überlesen?
    Würde mich schon interessieren.
    Im Voraus Danke für Ihre Antwort.
  14. sorry

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    das kommt aus diesen Beiträgen:

    Grüße
    Stefan Ibold

  15. Stand der Arbeiten

    Hallo Allerseits,
    Zeit, dass wir uns mal wieder melden. Wir mussten auch mal nebenbei unsere eigenen Aufträge ab arbeiten und mussten so die Sanierung unterbrechen ...
    Dass hier Informationen auftauchen, die im og. Text nicht stehen, liegt daran, dass wir die Sache mit der EnEVAbk. und dem Baupfusch bei der Balkonsanierung getrennt eingereicht hatten, (weil erstmal unterschiedliche Themen) und einige schlaue Menschen von Ihnen die Verbindung der beiden Beiträge gleich gerochen haben ;-). Außerdem gibt es mittlerweile Querverweise durch 3 Foren.
    Die Informationen, die hier nun einfließen sind aus: "Sanierung ohne EnEV? " und "Sanierung eines Erkerbalkons" aus dem

    Zur Zeit ist ein Baustopp verhängt, da unser "Baumanagement" selbst Muffensausen ob der Kompetenz seiner auserwählten Abdichtungsfirma bekommen hat, seitdem spielt er Vogel Strauss. (Jetzt bitte keine Fragen mehr was das Baumanagement denn nun eigentlich ist  -  dies ist von uns nach bestem Wissen beantwortet worden)
    Zum Stand der Arbeiten: Fertig sind die Schichten Kiesol, Dämmung WLG35 (60 mm), PE-Folie, Betonestrich, Kiesol, Dichtschlemme, Flüssigbitumen. Untergrund war eine 12 cm dicke massive Bodenplatte aus den 30er Jahren. Der Spritzschutz von der eigens für dieses Projekt eingebauten neuen Balkontür beträt nun 7 cm und hat keinen Abfluss unmittelbat vor der Tür, was ja wohl die einzige von der DINAbk. Norm erlaubte Ausnahme wäre (sonst 15 cm).
    Da bleiben dann noch die Fragen:
    1. Gibt es jemanden, der dieses nicht als Baumurks ansieht?
    2. Hätte eine Fachfirma nicht von selbst nach den anerkannten Regeln der Technik arbeiten müssen (und diese scheinen den Richtlinien des Dachdeckerhandwers anzugehören) und selbstverständlich dabei die EnEV einhalten müssen? Mussten WIR das vorher alles wissen? (Keine Ahnung, dass es eine EnEV gibt etc, nur die Ahnung, dass ein Balkon heikel ist, weshalb Thema anrecherchiert und dann ...)
    Unser Favorit: Alles abreißen, auch die neue Tür. Neue Tür in Höhe der EnEV angepassten Dämmung reinsetzen und Bodenaufbau nach den anerkannten Regeln der Technik aufbauen  -  mit Dampfsperre und ohne Kellerdichtschlämmen und Flüssigbitumen auf nicht durchgetocknetem Estrich ... Oder was?
    Im grünen Forum befinden sich darüber hinaus nun auch 4 Fotos von der Baustelle. Wenn es dienlich ist jedezeit gern mehr ...
    Wir danken allen, die konstruktive Beiträge zu unserem Problem leisten! Viele Grüße!

  16. oh man

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    unglaublich *kopfschüttel*
    Sie haben ein Problem. Sie können das vermutlich auch lösen. ABER: Die Wärmebrücke Balkon"Geländer" wird nur dann minimiert, wenn sie eingepackt würde. Das wird schon dann blöd, weil die Hauswand selber vermutlich auch eine Wärmebrücke darstellt und dann ebenfalls gedämmt werden müsste und sie somit einen Winzling von Balkon hätten.
    Das Silikon als "Abdichtung" zur Hauswand und zur umlaufenden Balkonwand ist allerdings ganz großer Schwachsinn. Das wird oder besser ist ein Pflegefall.
    Anschluss Tür: hier wird vermutlich nur etwas wie Kemperol oder Triflex helfen. Allein der Anschluss an die Führungsschienen der Rollläden wird ein Problem.
    Entwässerung:
    Ich hoffe mal, auf der 1 Seite soll der Balkonablauf und auf der anderen ein Notüberlauf? Denn das wäre schon mal EINE richtige Ausführung.
    Fazit:
    Die Ausführungen mit dem Kisol (m.M.n. nicht dafür geeignet) sind allein wg. der fehlenden Dampfsperre nicht geeignet. Allerdings muss ich zugeben, dass auch mehr Dämmung vermutlich andere Probleme mit sich bringen wird, weil die Wärmebrücke Mauerwerk weiter bleibt und evtl. die Temperaturunterschiede größer werden, was früher zu Tauwasserausfall führen KANN.
    Sie sollten wirklich wie im grünen Forum bereits empfohlen, einen DDMAbk. aufsuchen und das ganze neu aufbauen lassen. Eine prinzipielle Lösung steht im Link.
    Ich hoffe, die Sache wird gut für Sie ausgehen.
    MfG
    Stefan Ibold
  17. Baumanagement

    Hallo an Alle
    hier kommt mal ein Beitrag, der nichts mit dem Problem an sich zu tun hat, dafür aber mit dem Baumanagement.
    Nachdem hier schon so oft nachgefragt wurde und keiner so recht eine Antwort weiß (ich auch nicht), möchte ich doch folgenden Hinweis geben, den ich letztens in einem Prospekt des Springer-Verlages entdeckt habe:
    W. Rösel (Universität Kassel):
    Baumanagement
    Grundlagen, Technik, Praxis
    Inhaltsübersicht: Einleitung  -  Der Baumanager in der Geschichte des Bauens.  -  Grundbegriffe zum Baumanagement.  -  Zielaspekte des Baumanagements.  -  Anforderungsprofil für Baumanager.  -  Technik des Baumanagements.  -  Management und Gesundheit.  -  Literatur.  -  Verzeichnis der Abbildungen.  -  Anhang.  -  Sach- und Namensverzeichnis.
    4. Auflage 1999. XII, 341 S 134 Abb. Geb.
    Preis: 99,95 EUR
    ISBN 3-540-66291-X
    Da der Prospekt für die Fach- und Lehrbücher Bauwesen 2001/2002 war, kann es durchaus sein, dass die Angaben nicht mehr ganz aktuell sind.
    Habe das Buch weder gelesen noch durchgeblättert!
    Viele Grüße an Alle.

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