Auswahl der Anlagenaufwandszahl
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Auswahl der Anlagenaufwandszahl
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mich an Sie gewandt, in der Hoffnung das Sie mir eventuell weiterhelfen können.
Es handelt sich um folgende Thematik:
Mehrere Gebäude mit unterschiedlichen Anlagenaufwandszahlen (zw. 1,22 und 1,58) sollen dezentral mit Wärme versorgt werden (BHKW). Meine Aufgabe besteht darin, die Anlagentechik für diesen Gebäudekomplex auszuwählen.
Mein Verstand sagt mir, eine Anlagentechnik nach der kleinsten Anlagenaufwandszahl (1,22) zu wählen, da ich ja die Anforderung für das Gebäude mit der kleinsten Aufwandszahl (also schlechteste Bauhülle) erfüllen muss.
Auf die Anlagenaufwandszahl habe ich jedoch keinen Einfluss, da ich diese vom Fachplaner bekommen habe. Jetzt müsste ich mit der kleinsten Aufwandszahl auf meine Anlagentechnik (Deckungsanteil BHKW + Spitzenlastkessel) zurückrechnen.
Die Auswahl der kleinsten Anlagenaufwandszahl wurde mir schon von mehreren Quellen empfohlen. Gehe ich mit dieser Methode richtig vor? Nur keiner konnte mir bisher sagen, wo ich was im Regelwerk dazu finden kann. Ich möchte nämlich meine Auswahl gegenüber dem Bauherrn nachweisen und mich selber absichern.
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Kühn, Chr.
ich habe mich an Sie gewandt, in der Hoffnung das Sie mir eventuell weiterhelfen können.
Es handelt sich um folgende Thematik:
Mehrere Gebäude mit unterschiedlichen Anlagenaufwandszahlen (zw. 1,22 und 1,58) sollen dezentral mit Wärme versorgt werden (BHKW). Meine Aufgabe besteht darin, die Anlagentechik für diesen Gebäudekomplex auszuwählen.
Mein Verstand sagt mir, eine Anlagentechnik nach der kleinsten Anlagenaufwandszahl (1,22) zu wählen, da ich ja die Anforderung für das Gebäude mit der kleinsten Aufwandszahl (also schlechteste Bauhülle) erfüllen muss.
Auf die Anlagenaufwandszahl habe ich jedoch keinen Einfluss, da ich diese vom Fachplaner bekommen habe. Jetzt müsste ich mit der kleinsten Aufwandszahl auf meine Anlagentechnik (Deckungsanteil BHKW + Spitzenlastkessel) zurückrechnen.
Die Auswahl der kleinsten Anlagenaufwandszahl wurde mir schon von mehreren Quellen empfohlen. Gehe ich mit dieser Methode richtig vor? Nur keiner konnte mir bisher sagen, wo ich was im Regelwerk dazu finden kann. Ich möchte nämlich meine Auswahl gegenüber dem Bauherrn nachweisen und mich selber absichern.
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Kühn, Chr.
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falsches Forum
hier geht's um die EnEVAbk..
Das hat mit Bemessung von Heizleistungen gar nichts zu tun.
Aber sie haben natürlichen einen kapitalen Gedankenfehler:
Aufwand = Schlecht
kleiner Aufwand = besser als großer Aufwand
folglich wäre natürlich die größte Aufwandszahl maßgebend.
Aber das Ganze erscheint mir reichlich suspekt.
Maßgebend sollte doch eigentlich der Gesamtbedarf sein.
Wer hat Ihnen denn "diese Aufgabe" gegeben?
Ich denke, Sie sind damit hoffnungslos überfordert ... -
http://www.enev.biz
Also unter dieser Adresse finden sie ein sehr kompetentes Forum.
Aber noch ein paar Worte zu Ihren Aufwandszahlen. Die DINAbk. 4106 setzt auf gar keinen Fall ihre Fachnormen zur Auslegung von Anlagenteilen außer Kraft.
Sie haben 3 Stellschrauben: die Erzeugung, die Verteilung, die Übergabe. Diese können sie auch gegenseitig ausspielen.
Die 4. Möglichkeit, sie rechnen mit Produktkennwerten, da diese bessere ep-Werte liefern. Aber Vorsicht, dann muss es auch eingebaut werden.
Wenn sie mit der Auslegung nicht hinkommen, sollte der EnEVAbk.-Nachweis anders aufgezogen werden.
Aus meiner Praxis kann sagen, dass mit Bauwerkshüllen der WSVO95 und NORMALER Haustechnik der Nachweis erreicht werden kann. -
Einige Fragen und Erläuterungen
Hallo Herr/Frau Kühn
zunächst mal eine Frage zum Verständnis: Sie schreiben, dass mehrere Gebäude mit unterschiedlichen Aufwandszahlen DEZENTRAL mit Wärme aus einem Blockheizkraftwerk versorgt werden sollen.
Das würde dann meines Erachtens bedeuten, jedes Gebäude hat ein eigenes BHKW. Ich denke ist wird wohl eher so sein, dass Sie ein BHKW haben und mit diesem mehrere Gebäude beheizen.
Für diesen Fall sollten Sie mal die EnEVAbk., Abschnitt 2 (zu errichtende Gebäude), § 3 durchlesen. Dort steht im Absatz 3 geschrieben, dass für Gebäude, die mit mindestens 70 % durch Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung beheizt werden, die Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs nicht gilt.
Und BHKWs verfügen wohl unbeschritten über eine Kraft-Wärme-Kopplung.
Somit können Sie dann meiner Meinung nach die Sache mit der Anlagenaufwandzahl vergessen.