EnEV und Betondecke
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

EnEV und Betondecke

Heute hat mir ein Anbieter für ein Holzständerhaus gesagt, es wäre kaum möglich, mit einer Betondecke über dem Kellergeschoss einen wahrheitsgemäßen Energienachweis für das KfW 60 Haus zu erbringen. Stimmt das? Er meint, das geht nur mit Brettstapeldecke.
Sind denn alle Häuser mit so einer Kellerdecke KEINE KfW-60-Häuser oder sind da die Nachweise getürkt?
  1. Das kann heiß werden!

    (Aber ich will mir nicht die Zunge verbrennen)
    Grundsätzlich zu Ihrer Frage:
    Wer ein kfw-60-Einfamilienhaus baut, der nimmt auch den Keller mit in die beheizte Gebäudehülle dazu. Man ist ja nicht blöd. Nur so klaptt's mit dem Nachweis. Und schon ist die Kellerdecke absolut uninteressant. Sie liegt ja "innen".
    Sicherlich hat eine Kellerdecke aus Holz auch ihren Reiz.
    Ist aber nur was für Experten und offen aufgeklärte Bauherren.
    Mit mind 30 cm dicken Stb. -Wände im Keller sollten Sie m.E. rechnen.
  2. EnEV

    im Nachweis kommen nicht nur die Materialien zum Tragen. Es werden Abhängigkeiten von Gebäudegeometrie (A/V  -  Verhältnis), Materialien, Ausrichtung des Gebäudes und damit verbundene Verluste und Gewinne sowie die Effizienz der Heizungsanlage berücksichtigt.
    Sicherlich kann jeder Nachweis getürkt werden, nur würde ich dafür NICHT unterschreiben.
    Wenn der Bauherr / Unternehmer andere Materialien verwendet als angegeben, tut er das auf eigene Faust und sollte dies vom nachweisführenden Ing. bemängelt bekommen. Die Frage ist nur mit welchen Folgen.
  3. Der Holzdecken-Verfechter hat aber

    dazu gesagt, dass er, wenn er's richtig machen will, den Keller aus der beheizten Hülle draußen lassen muss (wie geht das bei offenem Treppenhaus?) und dann die Holz-Kellerdecke als "Bodenplatte" rechnen. Will uns aber einen wärmegedämmten Keller verkaufen, damit wir im Hobbyraum nicht das Erdreich mitheizen. Muss ich das jetzt verstehen?
    Der andere (der mit der Betondecke) will nur das Treppenhaus dämmen und hat überhaupt keine Bedenken, das Erdreich mit dem (ungedämmten) Hobbyraum zu heizen. Was stimmt jetzt?
    Das ganze soll mit einer Wärmepumpe beheizt werden und die Seite mit den großen Fenstern zeigt nach Süd-Westen.
    Was ist, wenn da einer jetzt das kfW-60-Haus garantiert und nachher nicht einhalten kann? Dann gibt's kein Geld von der KfW oder wie? Oder muss ich dann mit Mehraufwand doch noch die Kellerdecke dämmen?
  4. noch nicht klar?

    es gibt halt verschiedene nachweiskonzepte  -  alles kann, nichts muss ;-)
  5. den mit der Holzdecke

    schicken'se mal dorthin, wo der Pfeffer wächst.
    Wenn Sie den Keller sowieso heizen wollen, auch nur teilweise, ist es nämlich fast egal, weil dann die restlichen Räume auch immer leicht erwärmt werden, dann brauchen Sie die Räume untereinander nicht dämmen. D.h. die Dämmung nach außen und gegen Erdreich muss passen. Außerdem gibt auch Ihre WP immer etwas Energie ab. (z.B. mein Heizraum mit WP kühlt nie unter 20 °C aus).
    Des weiteren wird durch die Einbeziehung des Kellers das rechnerische/tatsächliche beheizte Gebäudevolumen vergrößert. Dies wirkt sich der ganzen Berechnerei auf alle Fälle positiv aus. In den Nachweisen sind nämlich ganz ausschlaggebende Grundwerte: das Verhältnis von der Gebäudehüllfläche = A / zum Gebäudevolumen = V, und genau dies kann durch die Einbeziehung des Kellers ganz ausschlaggebend beeinflusst werden, genauso wie die Tatschache, das sich sowohl Heizung als auch Verrohrung in der beheizte Gebäudehülle befinden.
    Im Zweifelsfall lassen Sie den Nachweis doch mit beiden Varianten rechnen und entscheiden dann.
  6. mal was angerichtet :) )

    Foto von Stefan Ibold

    nämlich das hier:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wieder eine Diskussion um und über die EnEV.
    Hintergrund ist die Definition der temperierten Gebäudehülle. Hier gehe ndie Meinungen weit auseinander und es wäre wünschens Wert, wenn sich ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterein, der/die sich mit diesem Thema befasst hat, dazu äußern könnte.

    ist nur 1 Beispiel unter vielen Diskussionen.
    Herr Hegner aus Ihrem Hause ist der Auffassung, dass Räumlichkeiten (vornehmlich im Keller), die nicht zum dauernden Aufenthalt von Personen geeignet sind, nicht in die temperierte Gebäudehülle einzubeziehen sind.
    Andere stehe nauf dem Standpunkt: da kommt ein Heizkörper rein, also muss ich dämmen.
    vielleicht könnten Sie dort (Link oder neuer Thread) Stellung beziehen.
    MfG:
    Stefan Ibold
    Ich war nur zu faul, den anderen Thread rauszusuchen.
    Mal guggen, ob was kommt :)
    Stefan Ibold

  7. Heißt das,

    dass wenn ein Heizkörper im Hobbyraum steht das noch lange keinen beheizten Keller macht? Wenn nur das Treppenhaus gedämmt wird, steht meine Wärmepumpe auch außerhalb der beheizten Hülle. Kann sie das? Soll sie das?
    Was ist mit der Bodenplatte? Muss die immer gedämmt werden?
    Irgendwie blick ich's nicht mehr, jeder erzählt einem was anderes.
    Übrigens will ja der Holzdecken-Anbieter den ganzen Keller von außen dämmen und dann bei der Berechnung außen vor lassen. Versteh ich nicht ganz.
  8. Also noch mal:

    1.) Heizkörper im Keller heißt dämmen.
    2.) Wenn WP nicht in einem gedämmten Raum ist, dann steht sie außerhalb der beheizten Hülle. Das kann sie, das darf sie und dann wird sie bei der Berechnung entsprechend berücksichtigt. Das aber wirkt sich ungünstig auf einige Werte aus, damit auch auf den Gesamtnachweis.
    3.) Wenn der Keller beheizt wird muss man selbstverständlich auch die Bodenplatte dämmen. Diese schließt ja die beheizte Hülle nach unten hin ab. (Dämmdicke reduziert die Raumhöhe und sollte daher schon von Anfang an berücksichtigt werden.)
    4.) Den Keller von außen dämmen und dann nicht in die Berechnung mit einbeziehen ist Quatsch. Das Kellervolumen schlägt sich bei der Berechnung positiv nieder.
    5.) Missverständnis mit Holdeckenhersteller möglich. Will der eventuell nur im oberen Bereich der Außenwände dämmen, nicht den kompletten "Mantel"? Das wäre prinzipiell richtig um eine Kältebrücke im Deckenbereich zu umgehen.
    Fazit:
    Will der Fertighaushersteller / Holzdeckenhersteller einen ordentlichen Aufpreis für die Einhaltung der EnEVAbk., ist es für ihn interessant den Keller aus dem Nachweis auszuschließen. Dann kann er oben mehr Dämmung verkaufen.
    Vorschlag:
    Lassen Sie den Nachweis von einem unabhängigen Ing. /Architekt/ Fachmann/Frau rechnen, der nur Ihre Interessen beücksichtigt. Das kommt dann billiger als unnötige Dämmung oder sinnloses beheizen.
  9. Der will wirklich

    die gesamt Kellerwand dämmem bzw. das sollten/ könnten wir in Eigenleistung machen. Könnte sein, dass er gerne mehr Dämmung verkaufen will als nötig ;-)
    Da muss mit den Herren nochmal geredet werden, scheint mir ja ziemlich verworren die Energiegeschichte. Ich werde die nochmal ausquetschen.
  10. Bei diesen miesen Verkäufer-Tricks gespickt mit argem Unwissen

    mein ultimativer Tipp:
    kfw-60 in den Vertrag aufnehmen.
    (Keine Lüftangsanlage, keine Solaranlage, keine 3-fach-Verglasung)
    Danach geht's rund:
    Sie werden mind. 5 Nachweise bekommen, davon ist einer falscher als der andere. Sie schütteln natürlich jedesmal mit dem Kopf: "No! Nochmal! "

    Die einzige Antwort für den Generalunternehmer um halbwegs heile aus der Geschichte herauszukommen:
    (Gib es nur per eMail)

  11. oder so ...

    Um dieses Thema scheint es ja ganz schön Verwirrung zu geben ...
    Und das scheint sich in der tatsächlichen Bauausführung wiederzuspiegeln ...
    ich sehe das so:
    • Der Wärmeschutznachweis nach EnEVAbk. und der Energiebedarfsausweis sind natürlich mit der Gebäudegeometrie zu berechnen und auszustellen, wie das Gebäude auch genutzt werden soll. Also kann man ein offenes Treppenhaus zu Keller nicht weglassen. Und wenn im Keller Räume beheizt werden, sind diese auch so in den Nachweis aufzunehmen. Entsprechend sind Räume, die gar nicht beheizt werden (nicht mal indirekt) auch aus dem Nachweis herauszulassen.
    • ist nun der Keller beheizt, ist es unerheblich, wie die trennende Decke ausgeführt wird, ob Holz, Beton oder gar nicht ...
    • aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass beim Einsatz einer Wärmepumpe die Anforderung an ein KfW-60-Haus in der Regel ohnehin leicht zu erreichen ist ...

    .- ... ein Thema ohne Ende, scheint mir ...
    Schöne Grüße, Alfons Fischer

  12. Frage an die Experten

    Stimmt es, das ab 1 m Tiefe im Erdreich eigentlich konstant eine Temperatur von min. 5 °Celsius vorhanden ist und das in Tieferen Schichten sich die Temperatur immer weiter erhöht?
    Als ausführender Maurer haben wir ausschließlich Dämmung im Keller als Steinschlagschutz beim anfüllen eingebaut. Ist das nach heißgeliebter EnEVAbk. auch anders geworden?
  13. EnEV

    Nun, im Wärmeschutznachweis nach EnEVAbk. wird in einem "überschläglichen" Verfahren der Energieverlust von Gebäuden berechnet.
    Bei Bauteilen gegen Erdreich wird dabei ein Abminderungsfaktor von ca. 0,5 (abhängig von der Geometrie) eingesetzt. Damit wird berücksichtigt, dass es im Erdreich nicht so kalt ist, wie an der Außenluft. Entsprechend muss auch weniger Dämmung eingebaut werden, um auf den gleich niedrigen Wärmeverlust zu kommen wie bei einer Wand gegen Außenluft. Aber Dämmung muss sein!
    Sind Wohnräume im Keller, schreibe ich bei einem Betonkeller als Mindestmaß 80 mm Perimeterdämmung WLG 040 (besser natürlich 100 mm) vor. Ein Mauerwerkskeller kommt somit mit entsprechend weniger aus. Bei einem sehr gut dämmenden Kellerstein kann man u.U. ganz auf die Perimeterdämmung verzichten ...
    Aber Achtung: Wenig Dämmung bedeutet hohen Energieverbrauch!
    Man muss sich schon die Frage stellen, ob man bei solchen Bauteilen über 60 oder 80 oder 100 mm Dämmung diskutiert, während im Dach heute 200 mm fast Standard sind ...

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