erforderliche Wandstärke bei Neubau
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

erforderliche Wandstärke bei Neubau

Hallo,
für mich ist das Thema Bauen und EnEVAbk. noch recht neu.
Welche Mauerdicke ist beim Neubau unter Beachtung der EnEV notwendig?
Nach meinem Kenntnisstand muss der Stein (z.B. Ziegel) 36,5 cm breit sein.
Bei Verwendung eines 30 cm breiten Steins ist ein spezieller Wärmeputz erforderlich.
Ist das so?
Gibt es Möglichkeiten auch mit "dünneren" Steinen zu bauen?
Welcher konkrete Wärmedämmwert wird denn von der EnEV vorgeschrieben?
Gruß
Thomas
  • Name:
  • Thomas Heß
  1. kein konkreter Wert

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Die EnEVAbk. schreibt für Neubauten keine konkreten Werte für einzelne Bauteile vor. Es muss ein durchschnittlicher U-Wert für die gesamte Gebäudehülle eingehalten werden. Dieser ergibt sich in Abhängigkeit vom Verhältnis Hüllfläche/Volumen und liegt bei Einfamilienhäusern in der Größenordnung von 0,5. Da schlechter gedämmte Bauteile kompensiert werden müssen, z.B. die Fenster, und Zuschläge für Wärmebrücken aufgefangen werden müssen, sollte die Außenwand einen deutlich besseren (kleineren) U-Wert als 0,5 haben. Von Wärmedämmputz ist beim Neubau abzuraten, zum Dämmen ist er eine extrem unwirtschaftliche Lösung.
  2. Warum nur immer einschalig?

    Mögen Sie den Putz an der Wand? Bessere sind zweischalige Wände mit Kerndämmung

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