Dämmung Altbau: oberste Geschossdecke oder Dach?!
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Dämmung Altbau: oberste Geschossdecke oder Dach?!

Hallo,
bezüglich der Bewertung und Berechnung einer Dämmmaßnahme am Altbau habe ich einige Frage (eigentlich viele, aber die hier sind besonders wichtig):
Situation: Altbau, voll unterkellert (unbeheizt), 1 Vollgeschoss, 1 Dachgeschoss (mit Gauben), Spitzbogen (unbeheizt), Satteldach 45 Grad.
1. Wie wertet man das beheizte Volumen? Nur die beiden beheizten Wohngeschosse (ca. 120 m²)?
2. Geplant ist die Dämmung der Kellerdecke. Ist es nötig auch eine Perimeterdämmung des Kellers zu machen? Bringt das was im Energiebedarfsausweis?
3. Geplant ist die Dämmung des ganzen (bisher ungedämmten) Daches, Spitzbogen bleibt unbeheizt, soll als Ablagefläche dienen, Bodenluke und oberste Geschossdecke sind ungedämmt. Wie bewertet man hier nun Ve, wird das um das Volumen des Spitzbogens größer? Als wärmeabgebende Flächen hätte ich doch dann die Dachflächen?
Freue mich auf Hinweise und Ratschläge, und bedanke mich schon vorab für die Hilfe.
Gruß
  • Name:
  • Dieter Leichtle
  1. schadensanfällig

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    zu 1: der Keller gehört nicht zum beheizten Volumen.
    zu 2: die Perimeterdämmung bringt für die Berechnung nichts.
    zu 3: soll der Spitzbogen unbeheizt bleiben, ist es richtig, die Geschossdecke über dem 1. OGAbk. zu dämmen. Hier würde dann auch das beheizte Gebäudevolumen enden. Wird nur die Dachfläche im Spitzbogen gedämmt, widerspricht dies dem Mindestwärmeschutz nach DINAbk. 4108. Auch in diesem Fall endet das beheizte Gebäudevolumen über dem 1. OG, nur die Dämmung ist nicht ausreichend. Der Spitzbogen ist kein bestimmungsgemäß zur Beheizung vorgesehener Raum und liegt damit nicht innerhalb der Systemgrenze (Definition nach DIN V 4108-6:2000-11).
    Die nicht ausreichende Dämmung kann zu Tauwasserproblemen führen. Auch die Luftdichtigkeit ist ein Thema. Die sicherste Konstruktion dürfte eine gedämmte und luftdichte Ausführung der obersten Geschossdecke nebst guter Belüftung des kalten Dachraums sein.
  2. zum Spitzbogen ...

    Danke Herr Stubenrauch für Ihre Hinweise.
    Zur Verdeutlichung: Das 1. OGAbk. (= DGAbk.) und der Spitzbogen werden von außen gedämmt (Zwischensparrendämmung), DG ist beheizt, Spitzbogen ohne Deckendämmung und ohne Beheizung.
    Mir ist klar, dass ich im Prinzip den Spitzbogen über das DG mitheize, bzw. Wärmeenergie veliere. Aber der Boden soll als Ablagefläche verwendet werden (und einigermaßen vernünftiges Klima aufweisen). Die luftdichte Schicht kann ich an der Sparrenunterseite anbringen, nicht jedoch an der Geschossdecke, da die schon verkleidet ist (auf der warmen Seite).
    Ich gehe also davon aus, dass damit keine Tauwasserproblematik auftaucht. Oder wie sehen Sie das nun?
    Dann jedoch die Frage, wie bewerte ich Ve und A im Energiebedarfsausweis.
    Gerne höre/lese ich mehr von Ihnen.
    Gruß
    • Name:
    • Dieter Leichtle

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