Ausschluss der EnEV vertraglich möglich?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Ausschluss der EnEV vertraglich möglich?

In einer Baubeschreibung wird folgender Satz formuliert:
.-- Der gesamte Außenwandaufbau entspricht den Anforderungen "Niedrigenergiehaus-Standard" der Lakra-Förderung (Stand 1999) --
Offensichtlich versucht man hier die Anforderungen der EnEVAbk. zu umgehen. Ist das per Vertrag einfach so möglich, oder ist man als Unternehmer ohne wenn und aber an die EnEV gebunden?
Vielen Dank für die Info
Gruß
  1. Das ist als zusätzliche (selbstgesetzte) Anforderung zu sehen.

    Die EnEVAbk. gilt grundsätzlich und muss nicht vereinbart werden.
  2. Stimmt eigentlich ...

    so gesehen betrifft es ja nur die Außenwände ...
    Vielen Dank und Gruß

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