Blockbohlenhaus im Innenbereich
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Blockbohlenhaus im Innenbereich

Sehr geehrte Damen und Herren,
zur saisonalen Benutzung (zwischen April und Oktober) beabsichtige ich, ein nicht der Wärmeschutzverordnung entsprechendes Blockbohlenhaus (Wandstärke 70 oder 90 mm) in 1-1/2-geschossiger Bauweise zu errichten. Die Erfüllung der Wärmeschutzverordnung würde mit Blick auf die NutzungsDauer einen hohen Aufwand nach sich ziehen (Dämmung, Dichtigkeit). Angesichts der Nutzungsart und -Dauer sowie der bebauten Fläche (ca. 50 m²) kommt nur ein Grundstück im Innenbereich (BauGB) einer Gemeinde (Mecklenburg-Vorpommern) infrage.
(1) Ist ein solches Bauvorhaben überhaupt genehmigungsfähig?
(2) Muss ich einen Antrag auf Befreiung von der Wärmeschutzverordnung stellen?
(3) Wie begründe ich diesen Antrag am geeignetsten?
(4) Sollte ein derartiges Vorhaben nicht genehmigungsfähig sein, welches ist die wirtschaftlich vernünftigste genehmigungsfähige Lösung dieses Problems?
Für Ihre Mühe möchte ich mich schon jetzt recht herzlich bedanken. Mit freundlichen Grüßen
A. Balden
  • Name:
  • Andreas Balden

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