Dämmung Wand zwischen Garage-Einfamilienhaus wg. Baufehler nur 4 cm Platz?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Dämmung Wand zwischen Garage-Einfamilienhaus wg. Baufehler nur 4 cm Platz?

Hallo habe eine wichtige Frage, bei unserem Neubau wurde die Bodenplatte des Hauses mit Garage links dran) direkt auf die linke Grenze zum Nachbarn gebaut. Die Bodenplatte der Garage ist wegen 2 verschiedenen Maßen des Architekten auf einer Zeichnung 4 cm zu schmal. Nach links konnte die Fertigwand der Garage nicht verschoben werden wegen Grundstücksgrenze, sodass jetzt an der Verbindungswand von Garage und Haus rechts nur noch 4 cm Platz für eine Dämmung sind. Der Wandaufbau des Hauses ist ursprünglich 24 cm Poroton mit 8 cm WDVSAbk. in Styropor sowie Putz.
Jetzt soll der verbleibende Spalt von 4 cm mit Schüttdämmung ausgefüllt werden. Der dahinterliegende Raum ist genau die 2 m breite Stirnseite des Gäste-WC mit Dusche.
Meine Fragen: Reicht diese Dämmung aus (Wand der Garage aus Beton/4 cm Schüttdämmumg/24-er Poroton-Stein)?
Was ist mit dem Taupunkt, im Bad ist doch hohe Luftfeuchtigkeit?
Muss die Garagenwand neu gegossen werden und die Garage kleiner gemacht werden?
Wie mache ich den Arch. haftbar, denn er hat die Zeichnung versaubeutelt? Rohbaufirma und Firma für Bodenplatte sind 2 verschiedene.
Vielen Dank für eine schnelle Antwort!
  • Name:
  • Anne-Britt Röder
  1. Den Architekten bekommen Sie haftbar

    mit Pattex oder einem Prittstift, es kommt halt darauf an, woran der Architekt haften soll.
    Aber Spaß beiseite, wie konnte das passieren?
    Warum hat die Bauleitung sich nicht gemeldet?
    Hat keiner der Unternehmer Bedenken angemeldet, der Fehler war doch offensichtlich? Sind die Einwände übergangen worden?
    Sie bauen mit Architekt und Einzelvergabe?
    Wer macht die Bauleitung, auch der Architekt?
    Ich bitte um Entschuldigung Ihnen nicht geholfen zu haben, aber so einfach können Sie den Architekten nicht haftbar machen. Dafür gibt es ja eben Kontrollmechanismen bei der Bauausführung.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  2. Entwarnung

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Tauwasser müssen Sie nicht befürchten. Die Oberflächentemperatur innen im Gäste-WC wäre bei 8 cm Dämmung ca. 19 °C, bei 4 cm Dämmung ca. 18,5 °C (Randbedingungen: Luft innen +20 °, Luft außen -10 °). Der U-Wert der Wand im Bereich der Garage ist um 0,12 W/m²K schlechter. Das ergibt vielleicht 15-20 Liter Heizölmehrverbrauch im Jahr.
  3. vergessen: Mindestwärmeschutz eingehalten

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Der Mindestwärmeschutz der Wand ist im Bereich der Garage auch mit 4 cm Dämmung eingehalten. Ist der Wärmebedarfsnachweis grenzwertig berechnet, kann der zulässige Primärenergiebedarf des Hauses überschritten sein. Als zulässige Kompensation könnte man z.B. die verbleibende Außenwand auf der Garagenseite mit 10 cm statt 8 cm dämmen. Ergebnis: der theoretische Heizölmehrverbrauch von 15-20 Liter p.a. tritt nicht ein. Eine salomonische Lösung wäre es, wenn der Schuldige die Mehrkosten hierfür trägt.
  4. Innendämmung Garage

    Bringen Sie doch eine zusätzliche Innendämmung in der Garage an.
  5. Bad mit vorwandinstallation

    auch die vorwandinstallation kann man zur Wärmedämmung "missbrauchen", dann muss innen wohl eine Dampfsperrebene mit rein!
    allerdings weiß ich nicht, ob ihr gästebad an der Seite eine solche hat  -  sonst wäre der Flächenverbrauch zu prüfen!

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