Prüfregelungen der EnEV-Nachweise in Zukunft wie?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Prüfregelungen der EnEV-Nachweise in Zukunft wie?

Hallo liebe Fachleute,
habe grad von einem Fachkollegen (Prüfstatiker in Berlin) gehört, dass beabsichtigt ist, die Prüfung der EnEVAbk.-Nachweise aus der allgemeinen Statik-Prüfung auszugliedern und an spezielle Fachleute abzugeben. Nun ist die Frage, welche Speziellen Fachleute das in Zukunft sein sollen?! Sollen das die "Energieberater" mit Anerkennung des BAFA sein oder organisiert da gerade die IHKAbk.-Lobby ein neues Sachgebiet für ihre speziellen ö.b.u.v. Sachverständige für Bauphysik? Wer hat da ebenfalls Neues gehört? Denn eines ist wohl klar, die meistn Bauämter waren bereits mit dem einfachen WSchVO-Nachweis überfordert, sodass unbedingt eine externe Prüfung erforderlich werden wird und die EnEV-Nachweise haben mittlerweile Ausmaße, sodass sie nicht einfach als Rattenschwanz zur Statik vom Prüfstatiker mit erledigt werden können.
  1. Lobbyarbeit in den Ländern

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Klüngel ist nicht auszuschließen. Die Regelung der Prüfung ist Ländersache. Bisher haben 8 Länder eine Verordnung bzw. einen Erlass und regeln dabei unterschiedlich. In der ZVEnEV Bayern ist sinngemäß folgende Regelung enthalten:
    Es dürfen prüfen
    Architekten und Bauingenieure mit mindestens drei Jahren zusammenhängender Berufserfahrung in der Erstellung oder Prüfung von Nachweisen des baulichen und energiesparenden Wärmeschutzes, die in einer von der Bayerischen Architektenkammer oder von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau geführten Liste eingetragen sind.
    Hier haben also die Kammern schnell geschaltet. Die Eintragung in die Liste kostet 200 €.
  2. find ich toll, ...

    dass ich auch noch EnEVAbk.-nw'e prüfen können soll/darf  -  nur was bringt es?
    wär nicht das erste mal, dass für Statik und Wärmeschutz 2 verschiedene wandbaustoffe
    (für das gleiche Bauteil, versteht sich) verwendet werden.
    zudem sind Prüfingenieure fachlich kompetent  -  wer's nicht schafft, kann ja
    die Lizenz zurückgeben ;-)
    sinnvoll ist und und bleibt Tragwerksplanung aus einer Hand  -  Prüfung aus einer Hand.
    daran können unsere Verbände drechseln, wie sie wollen ...

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