Ausnahme zur EnEV
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Ausnahme zur EnEV
Hallo,
nur mal zum grübeln.
nur mal zum grübeln.
- Neubauvorhaben
- Bauherr: Landeshauptstadt Magdeburg
- ausgeschrieben zum Jahreswechsel 2002/2003: Wärmeschutz nach WSVO 95
- Hinweis an Bauamt das die EnEVAbk. anzuwenden wäre
Antwort:
" ...
Gleichzeitig bestätige ich die geplante Ausführung des Raumzellengebäudes auf der Grundlage der WSVO 95. "
Fazit:
Schön, dass auch mal von den Ausnahmeregelungen die die EnEV hergibt gebraucht gemacht werden soll. Schade nur, dass der Bauherr die Stadt Magdeburg ist.
Was würde wohl passieren, wenn Oma Müller um die Ecke dies genehmigt haben will?
Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen
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kleine Frage
um welches besondere Gebäude geht es denn? Vielleicht gibt es ja besondere uns bisher unbekannte Situationen in denen eine Abweichung von der Gesetzgebung durch unsere Landesväter dringend zu legitimieren ist?!
Andernfalls gilt doch immer noch in schönstem Latein: quot liket ... (also in freiem Deutsch: Was dem Löwen erlaubt ist, ist dem Esel noch lang nicht erlaubt). Die Polizei benutzt regelmäßig in der Großstadt Berlin die Busspuren, obwohl dies nur in Dringlichkeitsfällen geschehen soll, private werden dafür teuer abkassiert - usw. Der Amtsschimmel ist eben nicht der o.g. Esel, sondern fühlt sich allezeit als die Krone der staatlichen Schöpfung. -
Neubau
Neubau einer Trainigsstation
normal beheizt
Ob Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt wurde wiess ich nicht genau, gehe abre mal davon aus. Auch wenn dies nicht der Fall wäre, sehe ich die Vorbildwirkung stark beschädigt.
Nebenbei bemerkt, scheint dies nach Gesetzeslage nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit zu sein. Wozu also wird die EnEVAbk. dann noch gebraucht?
Mit freundlichen Grüßen