Welche Aufwandszahlen nehmen
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Welche Aufwandszahlen nehmen
Bin gerade dabei, für meine geplante Hütte den Jahres-Primärenergiebedarf nach EnEVAbk. zu bestimmen. Mit der Anlagenaufwandszahl ep nach Anhang 1 Nr. 2 oder 3 EnEV i.V.m. DINAbk. 4701-10 Nr. 4.2.6 von 1,33 erfülle ich die Anforderungen nicht. Knapp daneben ist auch vorbei
Nun liegt mir das Informationsblatt Nr. 15 des Bundenverb. der Dt. Heizungsindustrie vor, in dem bestätigt wird, dass deren Mitgliedsunternehmen die Werte regelmäßig übertreffen. In meinem Fall könnte ich Aufgrund dieses Zettels nun mehr eine Aufwandszahl von 1,11 (Trinkwassererwärmung) und 0,98 (Heizkessel) ansetzen. Nun läge ich locker-flockig weit unterhalb des Höchstwertes.
NUR: Darf mein Statiker die Heizungsindustrie-Werte im Energiebedarfsausweis tatsächlich verwenden? Papier ist ja bekanntlich geduldig ... Oder gelten hier ähnliche Spielregeln wie bei den Fensterbauern, bei denen eigentlich nur der BAZ-Wert berücksichtigt werden sollte?
Nun liegt mir das Informationsblatt Nr. 15 des Bundenverb. der Dt. Heizungsindustrie vor, in dem bestätigt wird, dass deren Mitgliedsunternehmen die Werte regelmäßig übertreffen. In meinem Fall könnte ich Aufgrund dieses Zettels nun mehr eine Aufwandszahl von 1,11 (Trinkwassererwärmung) und 0,98 (Heizkessel) ansetzen. Nun läge ich locker-flockig weit unterhalb des Höchstwertes.
NUR: Darf mein Statiker die Heizungsindustrie-Werte im Energiebedarfsausweis tatsächlich verwenden? Papier ist ja bekanntlich geduldig ... Oder gelten hier ähnliche Spielregeln wie bei den Fensterbauern, bei denen eigentlich nur der BAZ-Wert berücksichtigt werden sollte?
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Herstellerangeben können verwendet werden
DIN V 4701-10 Kapitel 5, Seite 32:
" ... die Aufwandszahlen ... lassen sich anhand der Verfahren dieses Abschnitts allgemein bestimmen. Die hier beschriebenen Verfahren erlauben insbesondere die Berücksichtigung von gerätespezifischen Kenngrößen, die den Herstellerunterlagen entnommen werden können. Wenn die gerätespezifischen Größen nicht bekannt sind, müssen die in Anhang C angegebenen Standardwerte eingesetzt werden ... Diese Standardwerte repräsentieren allerdings Geräte, deren energetische Qualität dem unteren Durchschnitt des Marktniveaus entsprechen, sodass es sich im Normalfall lohnt, mit konkreten Hersteller- bzw. Planungsangaben zu rechnen". -
Besten Dank, Herr Stubenrauch,
für die rasche und klare Antwort. -
Nur zur Klärung
FPT weiß was er macht, aber es liest sich vielleicht etwas irreführend.
Dem Interessierten erschließt sich keine Verbesserung aus den genannten Werten.
Die Anlagenaufwandszahl ep=1.33 hat nichts mit den genannten Herstelleraufwandszahlen zur REINEN Wärmeerzeugung zu tun.
'ep' beinhaltet ALLE Verluste der Anlage, inklusive Hilfsenergien und primärenergetischer Bewertung.
'eg' und 'e, TW, g' heißen die Aufwandszahlen der REINEN Wärmeerzeugung und sind nur ein Betsandteil von ep.
Bei einem Brennwertkessel mit Innenaufstellung (70/55 °, An=300 m²) verbessern sich diese Werte von 1,06 auf 0.98 bzw. von 1.14 auf 1.11
MfG jdb -
JDB hat recht,
primär ging es mir um die Verwendung der Aufwandszahlen e (g, w) und e (TW, g) bei der Bestimmung von e (p). Eine Verbesserung ergibt sich laut Berechnungssoftware im Jahresprimärenergiebedarf dennoch. (Oder die Software ist Mist).
Rechnen/festlegen muss es ohnehin mein Statiker ...