Altbau  -  wer kontrolliert
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Altbau  -  wer kontrolliert

Die EnEVAbk. gilt ja auch für Altbauten. Nun habe ich gelesen, dass ich wohl demnächst die Rohre in meinem Keller dämmen müsste. Wer kontrolliert sowas? Was könnte passieren, wenn ich es nicht mache? Strafen?
Nicht, dass ich da nicht machen will. Ich finde dass nur etwas weltfremd. Allein in meinem Stadtteil gibt es Hunderte, wenn nicht Tausende Altbaubesitzer, die noch nichts von der EnEV gehört haben. Oder geht das demnächst einer ab und kontrolliert jedes Haus?
  1. DVO

    Auf der Linkseite finden Sie links zu den Durchführungsverordnungen der div. Bundesländer.
    Leider gibt's für BW noch nix. In anderen Ländern soll das der Bezirksschornsteinfegermeister im Rahmen der 5-jährigen Feuerstättenschau machen ...
  2. keine Panik, gilt nur bei Eigentümerwechsel

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Wenn Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus (Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus) besitzen und selbst bewohnen, müssen Sie nichts tun. Die Nachrüstverpflichtung entsteht nur bei Eigentümerwechsel (EnEVAbk. § 9.4).
  3. Dämmen muss er

    die Leitungen und den Dachboden trotzdem IMHO; der Passus mit dem Eigentümerwechsel gilt doch nur für die Altanlagentauschpflicht?
  4. Link zum § 9 EnEV

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Ein Klick auf die Lupe zeigt zusätzlich den offiziellen Kommentar.

  5. War wieder zu faul

    Der Passus

    Die Nachrüstungsverpflichtung gilt aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht für Rohrleitungen, die bereits mit einer gewissen, wenn auch geringeren Dämmung versehen sind.

    zeigt aber auch hier, dass das eine schlampige Verordnung ist: Er bedeutet, dass es wurscht ist, wie dick man dämmt, denn keiner kann beweisen, dass die Dämmung nicht bereits bei Inkrafttreten vorhanden war ...

  6. Link zu den DVOs

    zur EnEVAbk. von Herrn Trauernicht steht noch im linkvorschlagsforum, Entschuldigung.
    hier direkt:

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