Unbeheizer Keller  -  EnEV-4108 Bbl.
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Unbeheizer Keller  -  EnEV-4108 Bbl.

Hallo,
im Beiblatt zur DINAbk. 4108 mit den Regeldetails (einzuhalten wenn man pausch. 0,05 WB-Zuschlag ansetzt) ist für unbeheizte Keller eine unterseitige Dämmung dargestellt. Zur erforderlichen Dicke gibt es nur den Hinweis, dass die Dicken der Dämmungen oben und unten zusammen 6 cm dick sein müssen. Gibt es eine Mindestdicke für die unterseitige Dämmung, oder anders herum, kann man auf die unterseitige Dämmung ganz verzichten? M.E. ist es nicht egal ob ich die Dämmung oben oder unten anbrige.
Danke für eine kurze Stellungnahme
Stephan
  • Name:
  • Stephan
  1. die Regeldetails sind ein Abfallprodukt

    von in einem anderen Zusammenhang erarbeiteten Detailpunkten, als Ausführungsdetails sind sie so eine Sache.
    Sinn der Details ist eine Minimierung der Wärmebrücken, wie Sie richtig sehen, sind die in den genannten Details durchaus vorhanden, unter B. 16 ist auch ein Detail mit 6 cm WDAbk. oberhalb der Sohle abgebildet.
    Wie dieses Detail im Einzelfall optimal gelöst wird, hängt von diesem Einzelfall ab und kann leider nicht allgemeingültig (auch nicht von der DINAbk.) gesagt werden.

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