Altbau WDVS anbringen + neue Fenster Hilfe
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Altbau WDVS anbringen + neue Fenster Hilfe

ich möchte an meinem Haus bj 1958 ein WDVSAbk. anbringen und neue Fenster einbauen. mein Problem, ich muss dafür ein Kredit der kfw-co2 Minderung in Anspruch nehmen. die schreiben vor das die EnEVAbk. einzuhalten ist. so wie ich das sehe ist das ein U-Wert von 0,35 für die Außenwand der bei Altbauten aber um 40 % überstiegen werden darf, also einen U-Wert von 0,49. ich habe nun das Problem das wenn mehr als 6 cm Dämmung auf die Wände kommt die Dämmung giebelseitig überstehen würde, also kann ich maximal 6 cm aufbringen ohne das Dach zu ändern, was ich nicht vorhabe weil ich dafür kein Geld über habe. also, nun zu meiner frage, ich habe 24 cm starke porenbetonwände, reichen da 6 cm aus um die EnEV zu erfüllen? Wohnfläche ca. 100 m². oder muss ich mein Dach verbreitern und mehr als 6 cm aufbringen?
  • Name:
  • a. rother
  1. Bauteilwerte?

    Foto von Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger Jürgen Sieber

    Die EnEv2002 schreibt keine Bauteilwerte mehr vor, sondern "nur" noch einen Jahresenergieverbrauch.
    Evtl. können Sie mit besser gedämmten Fenstern (Passiv-Fenster) die Anforderungen an den Anbau erfüllen.
    Wichtig ist jedoch, dass Sie sich vom Fensterbauer einen Isothermenverlauf für die Fenster erstellen lassen, weil bei einem Mauerwerk von 1958 die Fenster in der richtigen Bautiefe montiert werden müssen.
    MfG
    Jürgen Sieber
  2. @a. rother

    Die EnEVAbk. schreibt für zu errichtende Gebäude mit normalen Innentemperaturen die Einhaltung eines Jahres-Primärenergiebedarfs und eines spez. Transmissionswärmeverlustes vor. Das entsprechende Nachweisvefahren kann auch auf bei Altbausanierungen angewandt werden.
    Für Änderungen an bestehende Gebäude kann aber auch das vereinfachte Bauteilverfahren angewandt werden. Demnach wird
    die Einhaltung der in Tabelle 1 Anhang 3 festgelegten Wärmedurchgangskoeffiezienten (Umax-Werte) der Außenbauteile gefordert. In Ihrem Fall ist gemäß EnEV ein U-Wert von mind. 0.35 W/ (m2xK) einzuhalten, wenn Dämmschichten auf die Außenwände aufgebracht werden soll. Ein 'Altbau-Zuschlag' von 40 % ist mir nicht bekannt; haben Sie hierzu eine Quellenangabe?
    Eine (ungünstige) Wärmeleitfähigkeit für Ihr Porenbeton von 0.29 W/mxK nach DINAbk. 4108 angesetzt, sowie 6 cm Wärmedämmung (WDVSAbk.) WLG 035, inkl. Putzschichten würde diese Anforderung mit 0.36 W/ (m2xK) gerade eben überschreiten. Es empfiehlt sich daher die einzelnen Maßnahmen mit einem Energieberater abzustimmen.
  3. Jetzt wird es erst richtig schwierig

    ich habe heute eine Broschüre zur EnEVAbk. erhalten, und jetzt ist mir das mit der 40 % Regel klar, aber wie weiter? dort heißt es: bilanzverfahren im Gebäudebestand: 40 %-Regel. als alternative zu den bauteilbezogenen Anforderungen wurde die so genannte 40 % Regel eingeführt, die Eigentümern und Architekten mehr Flexibilität bei Modernisierungen ermöglicht. sie besagt: die EnEV-Vorschriften gelten als erfüllt wenn das Gebäude insgesamt den Jahres-Primärenergiebedarf der für einen vergleichbaren Neubau gilt, um nicht mehr als 40 % überschreitet. unter dieser Voraussetzung dürfen einzelne neu eingebaute oder geänderte Bauteile die bauteilbezogenen Anforderungen überschreiten. es muss dann jedoch wie bei Neubauten ein energiebedarfsnachweis geführt werden.
    so, das habe ich jetzt verstanden, aber wie hoch ist denn der jahresenergiebedarf eines Neubaus und wie hoch ist mein jahresenergiebedarf derzeit im ist zustand und wie hoch wird der jahresenergiebedarf wenn ich die 6 cm Dämmung aufbringe und die Fenster austausche?
    bitte gebt mir eine grobe Auskunft damit ich weiß, ob ich die Modernisierung überhaupt durchführen kann.
    im Voraus vielen Dank.
    • Name:
    • a. rother
  4. KfW-CO2-Gebäudesanierungs-Programm

    Fordert den Nachweis von der Einsparung von 40 kg CO2 /Jahr und m² im Maßnahmepaket 4!
    Wie Sie das erreichen ist die Frage des Planers bzw. Energieberaters.

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