Elektroheizung im Neubau ...?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Elektroheizung im Neubau ...?
Wie wird eine Kombination Elektro-Marmorplattenheizung und Stückholzkessel (Kaminofen) richtig im WS-Nachweis nach EnEVAbk. angesetzt?
Ich habe jetzt zwar schon viele Nachweise gerechnet, aber hierzu fehlt mir immer noch eine hieb- und stichfeste (hiebfeste, stichfeste) Erklärung ...
Dass ein Kaminofen nicht nach DINAbk. 4701-10 berechnet werden kann, ist mir schon klar ...
Aber ich bin nicht gewillt, den Stückholzkessel nur so "nach Gefühl" anzusetzen, nur um eine Elektroheizung zu favorisieren ...
Schließlich bin ich als Aufsteller auch für die Richtigkeit meines Nachweises verantwortlich ...
Und im Extremfall kann ich dafür belangt werden, wenn ich Annahmen treffe, die nicht stimmen ...
Gibt's denn zu den Elektroheizungen genauere Informationen? Ist eine Marmorplattenheizung als "Direktheizung" oder als "Speicherheizung" anzusehen?
(zum Hintergrund: bei einem Bauvorhaben äußerte ich gegenüber einem Auftraggeber (= Bauträger), dass ein Haus, das elektrisch beheizt wird, praktisch nur dann ausgeführt werden kann, wenn es gleichzeitig auch 'ne Lüftungsanlage mit WRG hat. Und jetzt ist ein Vertreiber besagter Marmorplattenheizungen gekommen und behauptet glatt, dass er (für den Fall, dass er die Platten liefern darf (!) ) auch den Wärmeschutznachweis so liefert, dass keine Lüftungsanlage mit WRG nötig ist. Und das bei üblichen Baustandard!)
Ich freue mich über Rückmeldungen ...!
Ich habe jetzt zwar schon viele Nachweise gerechnet, aber hierzu fehlt mir immer noch eine hieb- und stichfeste (hiebfeste, stichfeste) Erklärung ...
Dass ein Kaminofen nicht nach DINAbk. 4701-10 berechnet werden kann, ist mir schon klar ...
Aber ich bin nicht gewillt, den Stückholzkessel nur so "nach Gefühl" anzusetzen, nur um eine Elektroheizung zu favorisieren ...
Schließlich bin ich als Aufsteller auch für die Richtigkeit meines Nachweises verantwortlich ...
Und im Extremfall kann ich dafür belangt werden, wenn ich Annahmen treffe, die nicht stimmen ...
Gibt's denn zu den Elektroheizungen genauere Informationen? Ist eine Marmorplattenheizung als "Direktheizung" oder als "Speicherheizung" anzusehen?
(zum Hintergrund: bei einem Bauvorhaben äußerte ich gegenüber einem Auftraggeber (= Bauträger), dass ein Haus, das elektrisch beheizt wird, praktisch nur dann ausgeführt werden kann, wenn es gleichzeitig auch 'ne Lüftungsanlage mit WRG hat. Und jetzt ist ein Vertreiber besagter Marmorplattenheizungen gekommen und behauptet glatt, dass er (für den Fall, dass er die Platten liefern darf (!) ) auch den Wärmeschutznachweis so liefert, dass keine Lüftungsanlage mit WRG nötig ist. Und das bei üblichen Baustandard!)
Ich freue mich über Rückmeldungen ...!
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ich habe gelernt
dass E-Heizungen unwirtschaftlich sind und unkomfortabel (Abschaltung durch Rundsteuerempfänger EVU) sind. Berechnung habe ich keine. -
Das ist beides verkehrt
es hängt i.W. vom Energieverbrauch ab. Ab Passivhausstandard kann eine Direktstromheizung bei sehr geringen Investitionskosten (erscheint mir bei Marmorheizung allerdings nicht gegeben) sehr wohl wirtschaftlich sein. Und wenn in einem hochgedämmten Haus mal 3 h keine Heizung an ist, spielt das auch keine Rolle. -
Es ist natürlich unter den von mir angegebenen Bedingungen verkehrt,
im "Normalhausbau" sind die Kosten meist viel zu hoch. Wieso die volksverdummende Werbung vieler Elektroheizungshersteller die Verbraucherschützer noch nicht auf den Plan gerufen hat, ist mir schleierhaft (50 % Kostenersparnis gegenüber einer Ölheizung ist doch ein Argument) -
jaja, bei entsprechender Haustechnik und Wärmeschutzstandard ...
nun, das verstehe ich voll und ganz ...
wenn der Wärmeschutz des Gebäudes über das von der EnEVAbk. geforderte Maß (H'T) deutlich (!) hinausgeht, kann ich auch eine Elektroheizung vertreten ...
Das energetische Niveau eines Hauses sollte schon sehr niedrig sein, um eine Elektroheizung einbauen zu wollen ...
Aber beim "normalen" Neubau? Da muss ich schon entschieden ablehnen ... (das sagt zumindest mein "Gewissen")
Im vorliegenden Fall ist es aber ein üblicher Massivbau, keine besonderen Ansprüche an die Wärmedämmung und schon gar nicht eine Lüftungsanlage ...
und jetzt ...? -
Mal ein Tipp
rechnen ...Weiterführende Links:
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Stromheizung doch günstiger? Unser Test
Mag sein das einige Stromheizverfahren (Direktheizung, Nachtspeicherheizung etc.) ungünstig ausfallen, wir haben deshalb unseren eigenen Durchlauferhitzer konzipiert und zur Marktreife weiterentwickelt. Zudem läuft unser Projekt-Haus in der Familie zu sehr günstigen Konditionen. Auf der Webseitees grüßt Andre Büttner
Elektroheizungskooperation CSV*Erfurt -
Elektrische Direktheizung wird im EnEV-Nachweis mit dem Primärenergiefaktor 3 gerechnet
Also kommt Sie recherisch im Neubau nur noch für Niedrigstenergiehäuser in Frage.
Für Nachtspeicherheizung mit interierter Lüftungsanlage (Wandgeräte) ist der Faktor 2 anzusetzen, da wird es im ungedämmten Altbau auch knapp mit dem Nachweis.