Unternehmererklärung
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Unternehmererklärung

Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

Einige Bundesländer, z.B. Bayern (ZVEnEV § 4, siehe Link), fordern für Arbeiten nach EnEVAbk. die Ausstellung von sog. Unternehmererklärungen. Gibt es hierfür Formulare oder eine bestimmte Form, evtl. noch aus Zeiten der Heizanlagenverordnung?
  1. Bei uns war ein ähnliches Thema ganz interessant ...

    Bei uns war ein ähnliches Thema ganz interessant wir mussten dem Bauamt nach Fertigstellung eine (vorgedruckte) Erklärung unterschrieben vorlegen, dass unser Haus entsprechend EnEVAbk.-Nachweis gebaut worden ist.
    Unterschrieben sollte dies werden von einem "Zulässigen" nach § sowieso, und zwar nicht nach LBOAbk. Sachsen-Anhalt, sondern nach irgendwas Anderem.
    Nach langen Recherchen mit unserem Architekten haben wir nur leider keinen solchen "Zulässigen" gefunden.
    Also haben wir mal das Bauamt nach einer Liste von in Frage kommenden Personen gefragt, wenn der Vordruck von ihnen kommt, sollten Sie doch auch sagen können, wer das machen darf!
    Aber, oh Wunder, es kam die Aussage, solche Personen gibt es noch gar nicht!
    Also haben wir nach Rücksprache mit dem Bauamt unseren Architekten unterschreiben lassen, und siehe, es war gut so ...

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