Sächsischer Energiepass sachsenweit eingeführt!
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Sächsischer Energiepass sachsenweit eingeführt!
Der sächsische Energiepass sachsenweit eingeführt!
Der Freistaat Sachsen hat somit den Energiepass für den Gebäudebestand als freiwilliges Instrument auf dem Immobilienmarkt eingeführt!
Die Ziele des Energiepasses sind: Energieeinsparung, Verminderung des Kohlendioxid (CO2) ausstoßes, ein hoher Qualitätsstandard auch im Gebäude (alt) bestand, eine bessere Transparenz des Immobilienmarktes und natürlich auch Beschäftigungseffekte im Baubereich durch die Schaffung von Investitionsanreizen.
Der Sächsische Energiepass kann beantragt werden von:
.- private Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern (Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern)
.- Wohnungseigentümer
.- Zu beachten ist dabei, dass das Gebäude vor 1990 errichtet sein muss und nicht mehr als 10 Wohnungseinheiten besitzen darf.
Mehr Infos auf unsere Seite!
Der Freistaat Sachsen hat somit den Energiepass für den Gebäudebestand als freiwilliges Instrument auf dem Immobilienmarkt eingeführt!
Die Ziele des Energiepasses sind: Energieeinsparung, Verminderung des Kohlendioxid (CO2) ausstoßes, ein hoher Qualitätsstandard auch im Gebäude (alt) bestand, eine bessere Transparenz des Immobilienmarktes und natürlich auch Beschäftigungseffekte im Baubereich durch die Schaffung von Investitionsanreizen.
Der Sächsische Energiepass kann beantragt werden von:
.- private Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern (Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern)
.- Wohnungseigentümer
.- Zu beachten ist dabei, dass das Gebäude vor 1990 errichtet sein muss und nicht mehr als 10 Wohnungseinheiten besitzen darf.
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