Wärmebedarf zu niedrig berechnet
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Wärmebedarf zu niedrig berechnet

Wir erhielten kürzlich unsere Energiebedarfsberechnung. Energiebedarf 103,28 kWh/m² a (zulässig 108,58). Ein Punkt ist uns unklar: Berücksichtigt wurde die Außen-Dämmung der Betonkelleraußenwände mit ca. 100 m² (= Gesamtfläche) Styrodur-Dämmung 5 cm; allerdings wurde die Perimeterdämmung nur bis Frosttiefe angebracht, der Rest (ca. 60 m²) besteht aus Styropor-Pordrainplatten, laut Hersteller nicht wärmedämmend.
Ist dies vernachlässigbar?
  • Name:
  • Maria
  1. Berechnung erläutern lassen

    Hallo,
    die Wände oberhalb und unterhalb des Erdreiches haben schon allein wegen der unterschiedlichen Wärmeübergangswiderstände unterschiedliche U-Werte und sind deshalb gesondert zu erfassen.
    Ob die Ihnen vorliegende Berechnung richtig oder falsch oder irgendetwas dazwischen ist, kann aus der Ferne natürlich keiner sagen. Gehen Sie doch zum Aufsteller der Berechnung und lassen sich diese erklären.
    Mit freundlichen Grüßen
  2. Danke, Herr, Stöckel,

    für Ihre rasche Antwort. Wir werden der Sache nachgehen.
    • Name:
    • Maria
  3. Scheint eine fehlerhafte Ausführung zu sein ...

    Wenn die Perimeterdämmung (oder andere Dämmung) nicht konsequent bis unten geführt wird, kann es es sich nicht um beheizt angenommene Räume im Keller handeln.
    Dann ist die Perimeterdämmung lediglich eine Maßnahme zur Reduzierung der Wärmebrückenwirkung (Kellerdecke / beheiztes EGAbk.). Diese Flächen tauchen aber NICHT im Nachweis auf.
    Wenn die Kellerflächen tatsächlich mit 100 m² im Nachweis stehen, dann ist Ihr Keller als beheizt angenommen worden, und dann gehört Dämmung an die Wand und nicht die Dränplatte.
    Aufschluss gibt auch der untere Abschluss:
    Hat die Kellerdecke im Nachweis die 'hohe' Dämmung oder die Sohlplatte?
    Scheint eine fehlerhafte Ausführung zu sein ...
  4. Antwort auf Herrn Bakels Frage

    Danke, Herr Bakel, für den Hinweis. Unsere Außen-Dämmung ist nun dran, aber Estrich und Dämmung sollen diese Woche angebracht werden wie folgt (laut Baubeschreibung): Wohnung und Kellerräume: schwimmender Estrich mit 2x35/30 mm Dämmschicht (voraussichtlich Styropor), Estrichdicke ca. 5 cm. Lt. Energieausweis: Kellersohle Dämmung 5 cm WLG035 plus 3 cm WLG 040. Zementestrich 5 cm. Kellerdecke nicht erwähnt. Könnte man denn eine fehlerhafte Wanddämmung durch eine bessere Bodendämmung etwas kompensieren?
    • Name:
    • Maria
  5. könnte man,

    aber dann verlieren Sie Raumhöhe im wahrscheinlich ohnehin niedrigen Kellergeschoss.
    Im Bereich der Dränplatten (Kellerwand außen unten) wird wahrscheinlich der Mindestwärmeschutz nicht erfüllt.
    Ist schon angefüllt?
  6. Bauteilverfahren auch in der neuen EnEV?

    Leider ist schon verfüllt. Werden nach der neuen EnEVAbk. denn noch Mindestdämmwerte für den (beheizten) Keller in der DINAbk. 4108 verlangt? Wenn ja, wo liegen die Grenzen?
    • Name:
    • Maria
  7. DIN 4108-2 Tabelle 3

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Wärmedurchlasswiderstände R:
    1,2 m²-K/W für Kellerwände, 0,9 m²-K/W für den Boden.
    entspricht 42 mm Dämmstoff WLG 035 für Wand, 32 mm für Boden
    Die U-Werte hierzu:
    U = 1/ (Rsi+R), mit:
    Rsi Wand = 0,13 m²-K/W und Rsi Boden = 0,17 m²-K/W, also:
    0,75 W/ (m²K) für die Wand und 0,93 W/ (m²K) für den Boden.
  8. Bauteilverfahren und und Mindestwärmeschutz sind 2 paar Schuhe

    Das Bauteilverfahren spielt hier KEINE Rolle.
    Der Mindestwärmeschutz wird unabhängig von der EnEVAbk. in DINAbk. 4108-2 verlangt. (s. Beitrag des Herrn Stubenrauch)
  9. Innendämmung empfehlenswert?

    Sollte sich herausstellen, dass die Voraussetzungen für ein Niedrigenergiehaus (NEH) nicht erfüllt sind, würden Sie eine Innendämmung der Betonwände anbringen lassen?
    • Name:
    • Maria
  10. Nein.

    Wäre das mein Haus, müssten Sie buddeln und die vereinbarte Leistung erbringen.
    Innendämmung kann Probleme bringen.
    Außerdem ist es ja mit der Dämmung nicht getan.
    Die Wandoberfläche muss ja irgendwie erstellt werden.
    (Wieso Niedrigenergiehaus (NEH)?)
  11. Der Energieberater will nachrechnen

    Sehr geehrter Herr Bakel, sehr geehrter Herr Stubenrauch,
    vielen Dank für die Tipps und Links.
    unser Energieberater sagte folgendes: wenn ein Hobbyraum nur gelegentlich genutzt wird, ist es korrekter, den Keller als nicht geheizt zu betrachten und den beheizten Raum ab EGAbk. einschließlich Treppenhaus (offen) zu rechnen; das wollte er jetzt tun; natürlich ist es ärgerlich, dass wahrscheinlich der Mindestdämmwert nach DINAbk. nicht eingehalten wurde (obwohl DIN 4108 vereinbart war). Mit freundlichen Grüßen
    • Name:
    • Maria
  12. Neue Berechnung ist erstellt

    Liebe Helfer,
    unser Energieausweis wurde korrigiert: Beheizte Hülle ohne Keller, aber mit offenem Treppenhaus. Berechneter Wert knapp unter zulässigem. Es gibt aber folgende Probleme:
    1. die Treppenhauswand zum unbeheizten Keller soll gedämmt werden (mit Material WLG 040 4 cm). Dies entspricht nicht unseren Vorstellungen von einer diffusionsoffenen Wand (betr. Kellerraum soll Vorratskeller werden, hat nur 1 Fenster). Nach einem von Ihnen angegeb. Link

    habe ich den jetzigen U-Wert ohne Dämmung mit 1,72 berechnet. Ist das tolerierbar?
    2. Es wurde nicht berücksichtigt, dass die Kellertüren nicht wärmegedämmt und nicht luftdicht abgeschlossen sind (ZKAbk.-Türen, unten ohne Anschlag zwecks Lüftung des Vorratskellers).
    3. Wärmebrücken: pauschal berücksichtigt nach DINAbk. 4108-2. Wie ich inzwischen herausgefunden habe, ist diese DIN nicht in allen Punkten erfüllt. So wurden z.B. die Stürze über dem Treppenhausfenster und über der Haustür nicht wärmegedämmt. Ob eine Dämmung des Kellerdeckenrandes vorliegt, versuche ich gerade herauszufinden. Mitteilung folgt.
    An dieser Stelle möchte ich bekunden, dass die Beiträge im Forum eine große Hilfe für uns sind, und dass wir es sehr schätzen, Fachleute fragen zu können, die das Bauwesen sehr ernst nehmen. Vielen, vielen Dank.

    • Name:
    • Maria
  13. wünschenswert

    Der EnEVAbk.-Nachweis ist eine Bilanz.
    Ich würde unten die Kellerräume auch nicht dämmen.
    Umgedämmt mit U=1.72 W/mK ist schon nah am Mindestwärmeschutz, aber grundsätzlich OK.
    Der Verlust ist trotz geringer Fläche relativ groß, kann aber an anderen Stellen kompensieren. (Dach/Wand/Fenster/etc.).
    Bei Ihnen ist dafür zu spät, denke ich.
    Also müssten eigentlich die 4 cm aufgebracht werden.
    Tipp: (rechtlich nicht ganz OK)
    Wenn Sie keinen Heizkörper unten im Treppenraum haben, lassen Sie die Wand wie sie ist. Die Kosten für Dämmung, Putz können Sie sich ja vergüten lassen ...
  14. Dämmung Treppenhauswand auf welcher Seite? Dampfbremse?

    Sehr geehrter Herr Bakel, wir besitzen einen Heizkörper unten im Kellerflur. Wenn ich nun mit Wärmeverlust zum unbeheizten Vorratskeller rechnen muss, ist es doch sicher sinnvoll, die Treppenhauswand zu dämmen? Ist die Konstruktion 4 cm Styropor plus Ständerwand aus Fichtenbrettern mit Hinterlüftung auf der kalten Wand-Seite (Vorratskeller) in Ordnung? Kann man dann auf die Dampfbremse verzichten?
    • Name:
    • Maria
  15. aus dem bauch

    ja, ist OK.
    ja, keine Dampfsperre.
  16. wann lernen ...

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    ... es die Rechnenden endlich mal, dass die Treppenhäuser mit eingerechnet werden müssen?
    Hier wie da bleibt es aber aus meiner Sicht Schwachsinn. Der Keller gehört rundum eingepackt. Dann hat es den Hobbyraum, der ja evtl. auch mal anders genutzt wird, ebenso wie die Waschküche.
    Und dieses leidige Thema WDAbk. an den Trennwänden und die sau teuren Trenntüren hätte sich ebenso erledigt.
    MfG
    Stefan Ibold
  17. und außerdem

    wenn Sie nur den Kellerflur dämmen:
    Noch wichtiger als die korrekte Dämmung der Türen zu den kalten Räumen ist meines Erachtens vor allem deren Luftdichtigkeit. Wenn die nicht gegeben ist, nutzt die ganze Dämmerei wenig, denn es findet ein ständiger Luftaustausch kalt-warm statt. Verabschieden Sie sich also gleich von der "Belüftung" des Vorratskellers über die Tür, das wird nix. (Bauherrenmeinung)
  18. Herzlichen Dank an alle Beteiligten; Ergebnis der Diskussion:

    Liebe Forumsteilnehmer, Dank Ihrer Hilfe konnten wir inzwischen zu einer Entscheidung gelangen und mit dem Bauträger Einigkeit erlangen. Ohne Ihre Hilfe wäre dies vielleicht nicht möglich gewesen. Vielen, vielen Dank an alle. Ergebnis:
    • die Wand zum unbeheizten Vorratskeller wird in Eigenleistung

    später gedämmt; die Kosten werden vom Festpreis abgezogen

    • Ersatz der Türe zum unbeheizten Keller durch eine gedämmte T.
    • luftdichter Abschluss zum Vorratskeller, Anbringen einer Lüftung an der 2. Außenwand
    • die restlichen ZKAbk.-Türen zu den beheizten Kellern werden mit einer Dichtung versehen
    • der mit Heizung versehene Hobbyraum im Keller soll später eine Holzverkleidung auf entsprechender Dämmung erhalten.
    • Name:
    • Maria

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