DHH-Kommunwand in EnEV-Berechnung
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
DHH-Kommunwand in EnEV-Berechnung
Hallo Bauexperten,
wir sind derzeit mit der Entwurfsplanung unserer Doppelhaushälfte beschäftigt, welche an eine bereits bestehende Doppelhaushälfte angebaut wird. Nun meine Frage zur Berücksichtigung der Kommunwand in der EnEVAbk.: Wird diese Seite des Hauses grundsätzlich mit einbezogen (also auch bei der Beurteilung Fensterflächenanteil <> 30 %) oder nicht, da es eigentlich doch keine Außenwand im eigentlichen Sinn ist?
Im Voraus vielen Dank für die Antworten.
wir sind derzeit mit der Entwurfsplanung unserer Doppelhaushälfte beschäftigt, welche an eine bereits bestehende Doppelhaushälfte angebaut wird. Nun meine Frage zur Berücksichtigung der Kommunwand in der EnEVAbk.: Wird diese Seite des Hauses grundsätzlich mit einbezogen (also auch bei der Beurteilung Fensterflächenanteil <> 30 %) oder nicht, da es eigentlich doch keine Außenwand im eigentlichen Sinn ist?
Im Voraus vielen Dank für die Antworten.
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Die Frage kann man ganz leicht beantworten,
wenn man sich vorstellt, dass es keine 2 Doppelhaushälfte, sondern 1 großes Haus ist, für welches EIN Nachweis gemacht werden soll.
Dann ist die Wand Innenwand und fällt weg.
So ist's auch hier, bei der Doppelhaushälfte-Betrachtung. -
Es ist aber eigentlich nicht EIN Haus
Erstmal danke für die schnelle Reaktion. Es verhält sich aber so, dass die beiden Haushälften völlig unabhängig voneinander geplant und auch gebaut werden => 2 unterschiedliche Architekten (einmal Fertighausfirma; einmal 'freier' Architekt); einmal Fertigbauweise - einmal (voraussichlich) Ziegelbauweise. Der Bebauungsplan sieht sogar folgende Formulierung vor: "Doppelhäuser dürfen in Ihrer Gestaltung nicht symmetrisch ausgeführt werden, jedoch mit gleicher Wand und Dachhöhe. Sie sind wie Einzelhäuser zu gestalten. "
Es wird wie gesagt auch so sein, dass die beiden Haushälften nicht zeitgleich errichtet werden.
Somit kann ich mir nicht vorstellen, dass es für das gesamte Doppelhaus nur einen EnEVAbk.-Nachweis geben soll. Wer soll für diesen verantwortlich sein? Meines Wissens nach ist grundsätzlich immer DER Entwurfsverfasser verantwortlich, oder? -
Interpretation ...
Nachweis je für eine haushälfte, aber ohne Wärmeabstrahlung durch die
Kommunwand. deshalb (s.o.) wie ein_großes! Haus.
nachgewiesen wird aber ein_halbes Haus.
für die Kommunwand ist mindestwärmeschutz nachzuweisen (für den fall, dass
die andere haushälfte rückgebaut wird). -
Danke
Danke für die Info.
Wenn ich es richtig verstanden habe, muss für unsere Hälfte ein Nachweis geführt werden, der die Kommunwand nicht beinhaltet.
Sollte jedoch die zweite Haushälfte irgendwann rückgebaut werden, muss ein neuer Nachweis inkl. der Haushälfte gerechnet werden. Richtig?
Wie sieht aber der Mindestwärmeschutz der Kommunwand aus? Nach derzeitiger Planung soll dort eine 17,5er Ziegelwand mit Rohdichte 1,8 oder 2,0 ausgeführt werden, um den Schallschutz zu optimieren. Sicherlich hat diese Wand nicht den besten Wärmeschutz, aber reicht es als 'Mindestwärmeschutz'? -
Korrektur
soll natürlich " ... inkl. der Kommunwand ... " lauten