Laienfrage zur Planungsablauf EnEV ...
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Laienfrage zur Planungsablauf EnEV ...

Hallo Spezis!
Wenn ich einen Neubau eines Einfamilienhaus plane, muss der Energiebedarfsausweis bereits beim Bauantrag mit eingereicht werden. Heißt das jetzt eigentlich auch, das ich mich bereits vor Baubeginn als Bauherr entscheiden muss, welche Fenster ich einbauen werde? Ich meine, ob Sprossen, zweiflügelig oder einflügelig. muss ich evtl. sogar vorher schon beim Fensterbauer die U-Werte speziell für das Rahmenprofil besorgen um die Berechnung durchführen zu können?
Wenn ja, was muss sonst noch wie detailliert in die Berechnung mit einfließen?
Vielen Dank für Eure klärenden Antworten.
Gruß
Reinhard
  • Name:
  • Reinhard
  1. Sind Sie

    Planer (Architekt) oder Bauherr (anscheinend gewissenhaft)?
  2. Nur ...

    Hallo JDB!
    Ich bin nur interessierter Bauherr!
    Aber ist meine Frage nicht trotzdem berechtigt?!?
    Reinhard
    • Name:
    • Reinhard
  3. Klar ist das ok

    sogar wünschenswert  -  aber halt nicht die Regel ...
    Bauherrenseite diesbezüglich:
    90 % absolutes Desinteresse
    9 % Wahrnehmung und leichtes Interesse
    0.9 % Erhöhtes Interesse
    0.1 % Hohes Interesse auch an fortgeschriebenem Nachweis, so dass
    auch alle Änderungen einfließen und die Ausführung somit
    auch mit der Planung übereinstimmt. Gratulation.
    Zu Ihrer eigentlichen Frage: später.
    noch eins:
    Wie wollen Sie bauen? Selbst, Bauträger oder Architekt?
  4. Dann bin ich wohl bei den 0.1 % drin

    Foto von Stephan Langbein

    ;-)
  5. Zu den 0,1 % gehöre ich sicherlich (noch) nicht ...

    Zu den 0,1 % gehöre ich sicherlich (noch) nicht aber was nicht ist könnte ja noch mal werden ;-)
    Aber mal ohne Flachs  -  wenn ich diese Angaben (siehe Fragestellung!) als Bauherr vor dem Bauantrag bereits entscheiden muss, dann habe ich ja noch einiges vor mir ;-$#124; und der Baustart würde sich deshalb wohl noch ordentlich verzögern!
    @JDB: Ich werde wohl selber bauen. Natürlich mit verschiedenen Handwerkern aus dem Bekanntenkreis. Unter den Bekannten auch mein Architekt. Der aber nur noch zum Zeitvertreib arbeitet. (so weit möchte ich finanziell auch mal sein ... ;-)) Leider hat der mit der EnEVAbk. wohl noch keine praktische Erfahrung. Bin also bei ihm der erste damit.
    • Name:
    • Reinhard
  6. Sie müssen vorher noch viel mehr festlegen

    z.B. welche Art der Beheizung sie einbauen lassen, das bestimmt ganz entscheidend den Primärenergieaufwand für das Objekt.
    Und wenn Sie diese Wahl den in der Bauphase ändern, müssen Sie
    eigentlich auch den Energiebedarfsausweis § 13 EnEVAbk.
    neu rechen lassen und neu einreichen.
    Es besteht übrigens Selbstvollzug bei der EnEV, auch in den Ländern wo es noch keine Durchführungsbestimmung gibt, d.h.
    der einreichende Vorlageberechtigte ist voll haftbar , jetzt sogar für die Haustechnik mit . UND DAS IST gut SO!

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