EnEV-Nachweis an bestehendem Gebäude?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

EnEV-Nachweis an bestehendem Gebäude?

Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Michael Lange, und ich bin Bauingenieur. Ich habe eine Frage zur Nachweisführung nach EnEVAbk..
Bitte stellen Sie sich folgende Situation vor:
Geplant ist der Anbau eines Wohnhauses (erbaut: in den 60er Jahren). Dabei soll z.B. ein neues Ess-, sowie eine Vergrößerung des bestehenden Wohnzimmers gebaut werden (d.h. das neue, große Wohnzimmer besteht aus einem Teil Neubau und zum anderen Teil aus Bestandsbau). Des weiteren werden im DGAbk. auf diesem Anbau neue Schlafräume geplant.
Fragen:
1. Wie wird der EnEV-Nachweis für eine solche Baumaßnahme geführt?
2. Wie und für welchen Gebäudeteil wird der Energiebedarfsausweis ausgestellt?
Meine eigenen Überlegungen laufen in die Richtung, dass ich:
a) Entweder nur den neuen Anbau wie einen neu zu errichtenden Bau betrachte und dafür den Energiebedarfsausweis ausgebe. Dieser ist dann allerdings wenig aussagekräftig.
Oder
b) ich betrachte das gesamte Gebäude (einschl. Bestand) in der Wärmeberechnung, und lasse gemäß EnEV § 8 (2) eine 40 %ige Überschreitung zu. Dazu fehlen allerdings für die Bestandsbauteile die Bauteildaten oder Schichtaufbauten, da sie nicht mehr vorliegen.
Eine 3. Variante, die ich in Betracht ziehen könnte, wäre folgende:
c) Ich betrachte den kompletten Neubau mit seinen wärmeübertragenden Flächen und nehme zusätzlich aus dem Bestand die Flächen und das Volumen, die durch den Neubau "mitbeheizt" werden (das neue, große Wohnzimmer aus Neubau und Bestand  -  s.o.). Für diese Variante, ist der Energiebedarfsausweis allerdings ebenfalls nicht 100 %ig aussagekräftig.
Falls Sie eine Lösung auf mein Problem wissen, so würde ich Sie doch sehr bitten, mir diese per E-Mail an meine Adresse: ing.m.lange@t-online.de zu senden.
Vielleicht sind ja alle drei meiner Überlegungen nicht richtig, und Sie können mir sagen, wie dieser Fall, der sicherlich kein Einzelfall ist, zu lösen ist.
In gespannter Erwartung Ihrer Antwort, verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Michael Lange
  • Name:
  • Michael Lange
  1. ich tendiere zu b) ...

    manchmal kommt man auch drum rum (da war doch was mit 100 m³?)..
    mail ist unterwegs :-)
  2. Weder a noch b noch c

    Sie behalten die bestehende Heizanlage.
    Für die Berücksichtigung dieser Anlage gibt es z.Z. keine Regeln der Technik.
    Für den Anbau gilt also 76 % H'T (EnEVAbk. § 3-Abs. 3), wenn dieser größer als 100 m³ ist.
    Falls er kleiner ist, reicht auch das Bauteilverfahren nach § 8.
    Dieses Verfahren gilt dann auch für alle Änderungen im Bestand.

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