*EnEV*
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

*EnEV*

Hallo zusammen,
ich habe im letztem Jahr einen Kaufvertrag über eine Doppelhaushälfte unterscgrieben die aber erst jetzt gebaut wird und wahrscheinlich zum Ende des Jahres fertig wird. Muss dieses Haus schon nach der neuen Verordnung gebaut werden?
Danke
  • Name:
  • CH
  1. Wahrscheinlich ja.

    Grundsätzlich wird auch hier nach der Wirtschaftlichkeitsprinzipien entschieden.
    Ist die Planung zum Stichtag fix und fertig, schon einige Bestellung raus (wichtig bzgl. Steindicken, Dämmstoffdicken, etc.), dann hat man gute Karten nach WSVO durchzukommen.
    Wenn Sie also eine neue Planung (nach dem 1.2.2002 erstellt) in der Hand haben, dann gibt es m.E. keinen erkennbaren Grund den Stand der Technik nunmehr zu misachten.
    (Von Bestellungen und sonstigen Aufwänden sehe ich auch nix)
    Aber alles viiiiiiiiel Auslegung ...
  2. War leider ein wenig off topic-X1234Xsorry

    Ich hatte den Fall beschrieben, dass ein Wisch (Bauanzeige) noch zum 31.01.2002 eingreicht wurde, vom Baubeginn aber noch nichts zu sehen ist ...
    Wenn's zu Ihrer Situation passt, dann war's GlücksTopic.
    Ihr Antrag / Anzeige wurde sicherlich erst deutlich nach dem 1. Feb. eingereicht, dann ist die EnEVAbk. natürlich ohne Wenn und Aber Pflicht.
  3. nochmal bakel

    Ihr Vertrag spielt (zumindest öffentlich-rechtlich) keine Rolle!
  4. maßgebend

    ist das Datum der Antragstellung für die Baugenehmigung. Gesetze haben keine rückwirkende Kraft. Aber etwas anderes: Seit wann ist denn die EnEVAbk. Stand der Technik? Das möchte ich doch ernstlich bezweifeln. Ich behaupte und sage voraus: Die EnEV  -  eine intellektuelle Fehlleistung erster Ordnung  -  wird sehr rasch wieder vom Markt verschwinden. Der Bundesrat hat dieser Verordnung unter dem Vorbehalt passieren lassen, dass Erfolge im Hinblick auf die Einsparung von Energie nachgewiesen werden müssen. Diesen Erfolg wird die EnEV jedoch nicht leisten können. Vielleicht verzichtet von da ab der Gesetzgeber  -  was das Vernünftigste wäre  -  auf eine neue Verordnung. Dann bleibt es dem Können der Ingenieure, Heizungsbauer und Architekten überlassen, fallweise die richtige Lösung zu finden.

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