Wie verhält es sich bei Benutzerwechsel im Bestand?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Wie verhält es sich bei Benutzerwechsel im Bestand?
Wir unterhalten uns gerade über Baufinanzierung, und dabei ist die Frage aufgekommen, ob noch Aufwendungen für Energieeinsparungsmaßnahmen Aufgrund der EnEVAbk. entstehen können.
Ich habe dunkel in Erinnerung, dass bei Besitzerwechsel auch das Haus auf den neuesten bzw. angemessenen Stand gebracht werden muss (würde mich aber freuen, wenn ich falsch liege).
Vielen Dank im Voraus.
Ich habe dunkel in Erinnerung, dass bei Besitzerwechsel auch das Haus auf den neuesten bzw. angemessenen Stand gebracht werden muss (würde mich aber freuen, wenn ich falsch liege).
Vielen Dank im Voraus.
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Stimmt!
Für den Bereich der Heizungsanlage ist mir bekannt, dass bei Besitzerwechsel die Heizung auf den neuesten Stand der EnEVAbk. gebracht werden muss.
Leider ist dies bei den Fenstern nicht der Fall
Zum Nachlesen, den Link unten anklicken.
MfG
Jürgen SieberWeiterführende Links:
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Wie sieht es mit der Dämmung aus, und wer legt das fest?
Müssen ggf. auch zusätzliche Dämmmaßnahmen vorgenommen werden? Und wer überprüft den Zustand des Hauses und legt fest was gemacht werden muss? -
Am besten mal nachlesen
Siehe Links
Die Sache mit dem Eigentümerwechsel bezieht sich auf Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung eine der Eigentümer selbst bewohnt!Weiterführende Links: